Verträge mit den süddeutschen Höfen. 521
Im Frankfurter Hauptquartiere aber trug man die reumüthigen
Rheinbundsfürsten auf den Händen und feierte den Baiern Wrede, von
wegen der Hanauer Niederlage, wie einen ruhmgekrönten Feldherrn.
Unter den größeren Fürsten des Rheinbundes wurde, außer den beiden
Napoleoniden, allein der Fürstprimas Dalberg entthront, keineswegs wegen
seines unwürdigen Verhaltens, sondern weil er nicht fürstlichen Blutes
und Eugen Beauharnais zu seinem Nachfolger bestimmt war. Mit ihm
fiel sein Vetter, der Fürst von der Leyen; auch den Fürsten von Isen-
burg mußte Oesterreich dem Zorne König Friedrich Wilhelm's opfern, da
er aus preußischen Deserteuren und Vagabunden ein französisches Regi-
ment gebildet hatte. Jene kleinen westphälischen Rheinbundsfürsten, welche
Napoleon erst vor drei Jahren entthront hatte, erlangten ihre Kronen
nicht wieder, da niemand sich ihrer annahm. Man hielt sich an das
bequeme beati possidentes, nahm Alle zu Gnaden auf, die im Augen-
blicke noch regierten. Zufall, Gunst und Laune hatten zwei Dutzend von
den zahllosen Staatsgewalten des heiligen Reichs durch die Stürme des
napoleonischen Zeitalters hindurch gerettet; dieselbe Willkür entschied jetzt
über ihren Fortbestand. Die Fürstenberg und Hohenlohe blieben media-
tisirt, die Reuß und Bückeburg behielten ihre Throne; den Verräthern
am Vaterlande aber ward die im Dienste des Landesfeindes erworbene
schimpfliche Beute erhalten.
Schon auf dem Marsche nach Frankfurt hatte Metternich mit Würt-
temberg abgeschlossen. Der Vertrag von Fulda vom 2. November war
dem Rieder ähnlich, nur wurde, aus Rücksicht auf Preußen, ein Vorbe-
halt zu Gunsten des künftigen Deutschen Bundes eingeschaltet. König
Friedrich trat in die Coalition ein und behielt seine Souveränität sowie
seine Besitzungen „unter der Garantie der politischen Beziehungen, welche
sich ergeben werden aus den Anordnungen, die beim künftigen Frieden
zur Herstellung und Sicherung der Unabhängigkeit und Freiheit Deutsch-
lands getroffen werden sollen.“ Das einzig Klare in diesen nichtssagen-
den gewundenen Sätzen war die Zusage der Souveränität und des Be-
sitzstandes. Auf Stein's Andringen wurde sodann für die Accessionsver=
träge der übrigen Mittelstaaten eine etwas bestimmtere Clausel, die freilich
noch immer unklar genug blieb, verabredet. Baden, Darmstadt, Nassau,
Kurhessen mußten versprechen sich den Pflichten zu fügen, welche die für
die Unabhängigkeit Deutschlands nothwendige Ordnung erfordern würde,
sowie die für den obigen Zweck nothwendigen Gebietsabtretungen gegen
volle Entschädigung zu ertragen. Doch was wog dies Versprechen, da auch
ihnen Besitzstand und Souveränität verbürgt wurde? Hardenberg's duali-
stische Hoffnungen verloren damit jeden Boden, desgleichen sein Plan das
befreundete Oesterreich am Oberrheine anzusiedeln; zugleich ward das
deutsche Gebiet, das für Preußens Entschädigung verfügbar blieb, mit jedem
neuen Accessionsvertrage kleiner. Der Staatskanzler war voll Unmuths,