Full text : Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Band I Das Deutsche Reich. (1)

IV.  4.  RBeamtG.  Anl.  K  V.  betr.  Klasseneintheilung  d.  MilBeamten  13.  März  95.  285

Beim  Reichsheere.  Bei  der  Marine.

14.  Die  Magazinaufseher  der  Bekleidungs=
  und  Verpflegungsämter,
welche  vor  dem  1.  April  1880  in
diese  Stellen  eingetreten  sind.

Außerdem  im  Kriege  und  während  des  mobilen  Zustandes.

Preußen:  15.  Die  unteren  Werftbeamten,  soweit
Die  Kanzleidiener  bei  den  dieselben  nicht  bereits  zu  den
mobilen  Büreaus  des  Kriegs-  unter  III  B  9  bis  13  und  IIB2
ministers  und  des  vortragen-  aufgeführten  Kategorien  gehören
den  Generaladjutanten  des  (A.  K.  O.  vom  31.  März  1880).
Kaisers.  16.  Die  im  mobilen  Büreau  des

Marinekabinets  und  des  Oberkommandos
  der  Marine  sich  befindenden
  etatsmäßigen  Civilunterbeamten
  der  Marine.

17.  Die  etatsmäßigen  unteren  Civilbeamten
  der  Marine  in  solchen
Marinekriegshafengebieten,  welche
  in  Belagerungszustand  erklärt
worden  sind.

18.  Die  Führer,  aus  den  Dampfern

19.  die  Maschi-  Langlütjen

nisten,  und  Bombe.
20.  die  Ma-  auf  dem  Dampfer
trosen  Friedrichsort.

21.  Die  als  Heizer  bei  den  Beleuchtungsanlagen
  in  den  Weserforts
  und  den  Beleuchtungswagen
  und  Scheinwerfern  der
Artillerie  =  Depots  beschäftigten

Civilarbeiter.
22.  Die  Lootsen-  Z
.  beim  Maaspiranten,
  tnelootsena
23.  die  Zimmerleute,  Finelooife

24.  die  Köche,  Z

25.  die  Heizer,  Seczeichen-26.

  die  Matrosen  1  wesen.

27.  Die  auf  Kriegsschiffen  fungirenden
  Civillootsen  und  Civillootsenaspiranten.