Volltext : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

10  Einleitung.  §  1.

um  dort  die  bisherige  Verfassung  und  die  Wünsche  der  „Wohlgesinnten"“  kennen
  zu  lernen;  erst  wenn  ihre  Berichte  vorlägen,  solle  die  Kommission  ihr
Gutachten  abgeben.  Zugleich  erklärte  der  Staatskanzler:

Seine  Majestät  wollen  die  künftigen  Stände  gern  über  die  zu  gebenden
  Gesetze  hören,  aber  Höchst  Ihr  bestimmter  Wille  ist,  ihnen  nur  eine
berathende  Stimme  einzuräumen  mit  ausdrücklicher  Ausschließung  von
aller  Einmischung  in  die  Verwaltung.

Die  Reise  der  Kommission  —  der  Minister  Beyme,  Klewiz  und  Altenstein
  —  erfolgte  noch  im  Jahre  1817.  Die  überwiegende  Mehrzahl  der  in
den  Provinzen  befragten,  großentheils  dem  Landadel  angehörenden  Personen
wünschte  Provinzialstände,  viele  dieselben  ohne  Reichsstände;  eine  nicht  geringe
Minorität  der  letzteren  erklärte,  daß  das  Volk  für  eine  reichsständische  Vertretung
  noch  nicht  reif  sei.  Manche  der  Befragten  erklärten  eine  allgemeine
Landesverfassung  mit  Reichsständen  einfach  deshalb  für  nothwendig,  weil  der
König  sie  versprochen  habe  und  das  Königliche  Wort  eingelöst  werden  müsse.
Gleichzeitig  hatten  sämmtliche  Regierungen  dem  Staatskanzler  ausführliche
Nachrichten  über  die  Geschichte  der  früheren  Verfassungen  ihrer  Bezirke,  sowie
eine  Statistik  der  adeligen  Familien,  des  Grundbesitzes  und  der  Steuern  derselben,
  endlich  auch  ein  Gutachten  über  die  beste  Einrichtung  des  Kommunalwesens,
  der  Kreistage  und  der  Landtage  zu  ertheilen.  Das  auf  diese  Weise
gesammelte  Material,  welches  der  Kommission  überwiesen  wurde,  ließ  jedenfalls
  das  Eine  mit  Sicherheit  erkennen,  daß  in  dem  neuen  Preußen  weder
der  einheitliche  Staatsgedanke  bereits  zum  Durchbruch  gekommen  war,  noch
unter  der  Bevölkerung  über  den  einzuschlagenden  Weg  Einstimmigkeit  herrschte.
Die  so  zahlreichen  Aeußerungen  und  Gutachten  waren  überhaupt  nur  von  geringem
  Werthe,  weil  ihnen  kein  bereits  ausgearbeiteter  Verfassungsplaun  zu
Grunde  lag.  Es  gereichte  daher  nicht  zum  sachlichem  Nachtheil,  daß  die  Berichte
der  drei  Minister  nicht  fertiggestellt  wurden,  da  jedenfalls  Altenstein  und
Klewiz  durch  ihre  Ministerien  völlig  in  Anspruch  genommen  waren.  Hardenberg
  hielt  aber  an  dem  Gedanken  einer  Konstitution  fest.  Eine  persönliche
Bereisung  der  Rheinprovinz  im  Winter  1817/1818  überzeugte  ihn,  wie  er  an
einen  der  drei  Kommissäre  schrieb,  mehr  und  mehr,  daß  wegen  einer  der  Nation
  zu  gebenden  Verfassung  sobald  als  möglich  entscheidende  Schritte  geschehen
müßten.“  In  Uebereinstimmung  hiermit  gab  am  5.  Februar  1818  der  Preußische
  Gesandte  am  Bundestage  die  Erklärung  zu  Protokoll:  „die  auf  der
Reise  der  drei  Kommissäre  gesammelten  Materialien  hätten  nun  bald  die  Sache
dahin  vorbereitet,  daß  ständische  Provinzialeinrichtungen  wirklich  in's  Leben
treten  könnten,  wodurch  zur  Ausführung  der  Verordnung  vom  22.  Mai  1815
der  wesentlichste  Schritt  geschehen  sein  werde.  Die  Preußische  Regierung
werde  so  an  der  Hand  der  Erfahrung  und  nach  Anleitung  des  erkannten  Bedürfnisses
  fortschreiten,  zuerst  festzustellen,  was  das  Wohl  der  einzelnen  Provinzen
  fordere,  und  dann  zu  demjenigen  weiter  gehen,  was  sie  für  das  gemeinsame
  Band  aller  Provinzen  in  einem  Staate  für  nöthig  und  angemessen
erkennen  werde.“  In  der  That  wurden  die  Wünsche,  daß  doch  endlich  irgend
eine  feste  Entscheidung  getroffen  werde,  immer  lauter.  Allerdings  nicht  zur
Zufriedenheit  des  Königs.  Derselbe  wies  eine  Bittschrift  der  Stadt  und
Landschaft  Coblenz  um  Verleihung  der  Verfassung  durch  Kabinetsordre  vom
21.  März  1818  mit  der  Motivirung  zurück,  daß  weder  die  Verordnung  vom