Full text : Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen Regierungsbezirk Liegnitz (II Teil II)

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durch  das  Telegraphenamt  zu  Siegersdorf,
1.  an  das  Landratsamt  zu  Sagan
und  dieses  durch  Boten  an  die  Polizeiverwaltung  daselbst,
2.  an  das  Landratsamt  zu  Bunzlau,
3.  an  die  Polizeiverwaltung  zu  Naumburg  a. /  B.,
4.  an  das  Landratsamt  zu  Crossen
und  dieses  durch  Boten  an  die  Polizeiverwaltung  und  die  Königl.  Wasserbauinspektion
  daselbst,
5.  an  die  Königl.  Wasserbauinspektion  zu  Cüstrin,
6.  an  die  Königl.  Regierung  zu  Liegnitz.  
Beispiel:  Wenn  das  Wasser  im  Bober  am  Pegel  in  Hirschberg  am
20.  Juni  1891  nach  Schluß  des  Telegraphenamtes,  etwa  um  9  Uhr  abends,  den
Stand  von  +  2,0  m  überschreitet,  so  sendet  der  Pegelbeobachter  einen  Boten
an  das  Landratsamt  zu  Hirschberg
mit  folgender  Mitteilung:
20.  Juni  1891  Wasserstandstelegramm.
Pegel  zu  Hirschberg  2,0  m.  9  Uhr  N.  Steigen.
Am  anderen  Morgen  bei  der  Oeffnung  des  Telegraphenamtes  um  7  Uhr  möge
der  Wasserstand  2,50  m  sein,  dann  wird  nach  den  in  den  besonderen  Bestimmungen
  bezeichneten  Orten  und  Aemtern  telegraphiert  bzw.  durch  Boten  gemeldet:


Wasserstandstelegramm
  2,50  m  7  Uhr  V.  Steigen
ist  das  Wasser  um  12  Uhr  mittags  auf  3,0  m  gestiegen:
Wasserstandstelegramm
3,0  m  12  Uhr  V.  Steigen
hat  das  Wasser  um  5  Uhr  nachmittags  seine  größte  Höhe  mit  3,48  m  erreicht

und  beginnt  zu  fallen:
  Wasserstandstelegramm
3,48  m  5  Uhr  N.  Fallen.

Ist  am  22.  Juni  endlich  um  10  Uhr  morgens  das  Wasser  bis  auf  2,0  m

wieder  gefallen:  
Wasserstandstelegramm
2,0  m  10  Uhr  V.  letzte  Nachricht.
Zu  diesen  Telegrammen  kommen  dann  noch  die  event.  Bemerkungen:

Eisgang  vorüber

Eisversetzung  bei   . . . . . .

Deichbruch  bei   . . . . . .

Eisversetzung  abgegangen.

Breslau,  den  28.  Mai  1891.
Der  Oberpräsident,  Wirkliche  Geheime  Rat.

8.  Hochwassermeldeordnung  für  die  Pegelstationen  an  der  Katzbach
und  Wütenden  Neiße  vom  15.  April  1887.  (Amtsbl.  S.  217.)  In  der
Fassung  der  Bekanntmachung  vom  12.  August  und  2.  November  1889.

Behufs  Beobachtung  der  Wasserstände  der  Katzbach  sind  mehrere  Pegelstationen

  eingerichtet,  von  welchen  aus  telegraphische  Nachrichten  über  die  Hochwasserstände
  nach  folgenden  Bestimmungen  verbreitet  werden.