Verhandlung über die Landstände. 19
Collegen Langenau endlose Verhandlungen führen; aber obwohl der König
sich nach wie vor bereit erklärte, den früheren Wünschen Oesterreichs entspre—
chend, für die Befestigung von Ulm zu stimmen, so zeigte Metternich doch
keine Neigung, durch solche Vorschläge die süddeutschen Nachbarn zu kränken.
Die kleinen Staaten versuchten sogar, den heiligen Grundsatz der un—
bedingten Gleichheit aller Bundesglieder auch auf die Garnisonen der
Bundesfestungen anzuwenden, obgleich Preußen auf Grund der euro—
päischen Verträge berechtigt war, Luxemburg gemeinsam mit den Nieder—
landen, Mainz gemeinsam mit Oesterreich zu besetzen. Mit Mühe und
Noth erreichte Preußen endlich den Beschluß, daß diese Verträge aner—
kannt, Mainz, Luxemburg und Landau vom Bunde übernommen werden
sollten. Ueber die vierte Bundesfestung hingegen vermochte man sich
wieder nicht zu einigen. Oberdeutschland blieb noch immer ohne mili—
tärischen Schutz, und das Haus Rothschild wucherte mit den deutschen
Festungsgeldern fröhlich weiter.“) Wie richtig hatte der Kronprinz Ludwig
von Baiern diese grundsätzlich auf falsche Ziele gerichtete Bundespolitik
geschildert, als er in seinem wunderlichen Lapidarstile sagte: „Zäumt
man nicht das Pferd verkehrt, wo Einheit sein soll, gegen außen, dawider
ist man, im Innern aber, zur Unterdrückung der Freiheit, dafür wird
sich eifrig bemühet!“ Er wußte freilich nicht, daß sein geliebtes Baiern
in den Fragen des Bundesheerwesens sich ganz ebenso störrisch zeigte
wie die übrigen Königreiche des Rheinbundes, und Preußen allein die
Vertheidigung des Vaterlandes mit redlichem Ernst betrieb. —
Der dritte Theil der Schlußakte (Art. 53—65) begann sogleich mit
dem Satze, daß „die Unabhängigkeit der Bundesglieder im Allgemeinen
jede Einwirkung des Bundes in die innere Staatseinrichtung ausschließe".
Nur über die Unterthanenrechte, welche bereits in der Bundesakte ver-
sprochen waren, gab die Schlußakte einige „allgemeine Anordnungen“,
deren Anwendung aber ausdrücklich den Einzelstaaten überlassen blieb.
Hier stand denn natürlich der verhängnißvolle Art. 13 der Bundesakte
obenan. Daß die Handhabung dieses Artikels nur im streng monarchi-
schen Sinne erfolgen dürfe, war allen Mitgliedern der Conferenz unzwei-
felhaft; außer Trott und Fritsch konnte Niemand unter ihnen liberaler
Neigungen verdächtigt werden. Die Versammlung fühlte sich in ihrer
hochconservativen Gesinnung noch bestärkt, als im Verlaufe des Winters
erschreckende Nachrichten aus Süd= und West-Europa einliefen. Im
Januar 1820 brach ein Aufstand im spanischen Heere aus; im Februar
wurde der Thronerbe der Bourbonen, der Herzog von Berry ermordet;
das Gebäude der Legitimität krachte in allen Fugen, und wehmüthig
stimmte der Bundestag dem Grafen Reinhard zu, als dieser ihm die
Pariser Blutthat mit den Worten anzeigte: „ein Ereigniß solcher Art wird
*) Bernstorff's Berichte, 31. Jan., 12., 18. März, 30. April, 7., 15. Mai 1820.
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