Full text : Das Reichsgesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878.

Carl  Heymanns  Verlag  in  Berlin  W.
Rechts=  und  Staatswissenschaftlicher  Verlag.

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Entscheidungen
des

Rüniglichen  Gberverwaltungsgerichts.

Herausgegeben  von

Jebens,
Senatspräsident  des  Kgl.  Oberverwaltungsgerichts
v.  Meyeren,  und  Jarobi,
Kal.  Oberverwaltungsgerichts-Ratb.  Kyl.  Oberverwaltungsderichts.  Rath.

Dreis  pro  Band  (eirca  10  Bogen  starsi)  sauersiaft  in  Leinen  gehundden  l.  3.00
Proschirt  M.  7,00.
Jährlich  erscheinen  ein  bis  zwei  Bände,  ausgegeben  sind  bis  jeßt
Band  I.—VII.  und  Generalregister  zu  Band  I.—VII.
Preis  brosch  2  —  geb.  —  3.

Mit  Errichtung  des  Königl.  Oberverwaltungsgerichts  als  höchsten
Gerichtshof  in  streitigen  Verwaltungssachen  mußten  naturgemäß  die
Entscheidungen  desselben  eine  weit  über  die  einzelnen  Fälle,  über  welche
sie  ergehen,  hinausreichende  Bedeutung  gewinnen.  Ihre  Veröffentlichung
  wurde  daher  zu  einem  dringenden  Bedürfniß  und  nahm  demgemäß
  das  Präsidium  Veranlassung,  eine  fortlaufende  Sammlung  der
wichtigeren  Entscheidungen  des  Königl.  Oberverwaltungsgerichtes  auf
Grund  der  Akten  des  letzteren  herauszugeben.  Dieselbe  soll  nicht  nur
der  Wissenschaft  des  öffentlichen  Rechts  und  der  Rechtsprechuug  im  Verwaltungsstreitverfahren,
  sondern  namentlich  auch  der  Verwaltung  selbft
bienen.

Damit  sie  dem  vorhandenen  Bedürfniß  gerecht  werde,  verfolgen  die
Herausgeber  das  Prinzix,  alle  die  Streitsachen,  in  denen  bei  Verwaltungsgerichts.
  oder  Verwaltungsbehörden  Zweifel  und  widersprechende
Auffassungen,  sei  es  in  Fragen  des  materiellen  Rechtes  und  der  Zuständigkeit,
  oder  in  solchen  des  Streitverfahrens  hervorgetreten  fünd,
eingehend  zu  berücksichtigen,  um  so  die  Grundsätze,  welche  die  Rechtsprechung
  für  die  Handhabung  des  Verwaltungsrechts  aufgestellt,  bekannt
  zu  geben.

Für  he  V  ltungs-und  Gerrichtsbehörde
ist  diese  rpn  unentbehrlich  und  für  den  praktischen  Gebrauch
der  Beamten  nothwendig.

Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.