Fünfter Abschnitt.
Wiederbefestigung der alten Gewalten.
Im Strome der Geschichte scheint oft eine Welle der anderen zu
gleichen, weil die neuen Gedanken des Völkerlebens nur langsam, nach
vergeblichen Anläufen, unter Kämpfen, die einander ähneln, den Sieg er-
ringen können; und dies unterscheidet den politischen Kopf von dem Dok-
trinär wie von dem gedankenlosen Praktiker, daß er durch solchen Schein
der Wiederholung sich nicht täuschen läßt über den unerschöpflichen Wechsel
der immer durch Menschen bestimmten Menschengeschicke. Deutschlands
Zustand war seit dreizehn Jahren völlig verändert; der Liberalismus hatte
an Anhang und Zuversicht, freilich auch an unlauteren und gefährlichen
Kräften, erheblich zugenommen, während die Mächte des Beharrens durch
den Siegeszug des konstitutionellen Systems in Norddeutschland wie durch
die veränderte Parteiung der europäischen Staatengesellschaft sich geschwächt
sahen. Wer aber nur oberflächlich hinblickte, konnte allerdings glauben,
daß der Deutsche Bund sich wieder in der gleichen Lage befinde, wie zur
Zeit der Karlsbader Konferenzen. Wieder wie damals hatte sich die Oppo-
sition arge Blößen gegeben, wieder war die öffentliche Ordnung gefährdet,
das Gefühl ratloser Besorgnis an allen kleinen Höfen lebendig, ein kräf-
tiges Einschreiten der Staatsgewalten unabweisbar geboten. Begreiflich
also, daß überall in der diplomatischen Welt die Frage laut ward, ob
man sich nicht wieder nach der alten Karlsbader Weise Ruhe verschaffen
solle durch Zwangsmaßregeln gegen die Universitäten, die Landtage, die
Presse, die Vereine.
Erschreckt durch den Göttinger Aufruhr, an dem die Studenten doch
nur helfend, nicht leitend teilgenommen hatten, beantragte die hannöversche
Regierung schon im März 1831 den Erlaß eines neuen Bundesgesetzes
gegen die Universitäten: wer jemals einer Burschenschaft angehört, sollte
zwei bis vier Jahre lang von allen deutschen Universitäten entfernt bleiben
und unter keinen Umständen von seinem Landesherrn begnadigt werden.
Diese drakonischen Vorschläge erregten selbst am Bundestage Entrüstung
und blieben vorläufig liegen, da erst Instruktionen eingeholt werden mußten.
Als sodann der Streit in den Kammern zu München, Karlsruhe, Wies-