Inhaltsverzeichnis : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1882. (43)

1882.  57

Gesetzjammlung

für  das  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
7.  Stüch  vom  Jahre  1882.

 

XXIII.  Ministerial-Bekanntmachung
vom  11.  Mai  1882,
betreffend  die  Veröffentlichung  des  Staatsvertrags  zwischen  Preußen,
Bayern,  Sachsen-Meiningen  und  Schwarzburg-Nudolstadt  wegen
Herstellung  einer  Eisenbahnverbindung  zwischen  Eichicht  und  Stockheim,
  vom  21.  Januar  1882.

Auf  Höchsten  Befehl  Seiner  Durchlaucht  des  regierenden  Fürsten  wird  im
Nachstehenden  der  zwischen  Preußen,  Bayern,  Sachsen-Meiningen  und  Schwarzburg-Rudolstadt
  abgeschlossene  Staatsvertrag  wegen  Herstellung  einer  Eisenbahnverbindung
  zwischen  Eichicht  und  Stockheim  vom  21.  Jannar  1882,  nachdem  die  Natifikation
  desselben  stattgefunden  hat,  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Rudolstadt,  den  11.  Mai  1882.

Fürstlich  Schwarzb.  Ministerium.
v.  Bertrab.

Fürstl.  Schwarzb.-Nudolst.  Gesetzsammlung  XlIII.
Ausgegeben  in  Rudolstadt  am  26.  i  1882.