1882. 57
Gesetzjammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
7. Stüch vom Jahre 1882.
XXIII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 11. Mai 1882,
betreffend die Veröffentlichung des Staatsvertrags zwischen Preußen,
Bayern, Sachsen-Meiningen und Schwarzburg-Nudolstadt wegen
Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Eichicht und Stockheim,
vom 21. Januar 1882.
Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten wird im
Nachstehenden der zwischen Preußen, Bayern, Sachsen-Meiningen und Schwarzburg-Rudolstadt
abgeschlossene Staatsvertrag wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung
zwischen Eichicht und Stockheim vom 21. Jannar 1882, nachdem die Natifikation
desselben stattgefunden hat, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Rudolstadt, den 11. Mai 1882.
Fürstlich Schwarzb. Ministerium.
v. Bertrab.
Fürstl. Schwarzb.-Nudolst. Gesetzsammlung XlIII.
Ausgegeben in Rudolstadt am 26. i 1882.