Volltext : Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Erster Band. (1)

Sammlungen  der  Quellen,  Hilfsmittel  u.  Litteratur  des  preuß.  Staatsrechtes.  (8.  10.)  187

besondere  kommt  aber  heute  auch  für  Preußen  das  deutsche  Reichsstaatsrecht  in  Betracht.



Jarke,  Eichhorn)  in  vorzüglichen  Biographien.
Für  das  Studium  des  D.  Staats=  und  Bundesrechtes
  sind,  außer  dem  Werke  von  Zachariü,
besonders  folgende  systematische  Bearbeilungen
desselben  zu  empfehlen:  J.  L.  Klüber,  Offentl.
R.  des  D.  B.  und  der  Bundesstaaten  (Frankfurt
  1817;  2.  Aufl.  1823;  3.  Aufl.  1831;  4.  Aufl.
1840).  —  Sylv.  Jordan,  Lehrb.  des  allgem.
u.  D.  St.  R.  (Kassel  1831).  —  H.  Zöpfl,
Grundsätze  des  allgem.  u.  D.  St.  R.  mit  besonderer
  Rücksicht  auf  die  neuesten  Zeitverhältnisse
  (2  Tle.,  4.  Ausg.,  Heidelberg  u.  Leipzig
1855  u.  1856;  5.  Aufl.,  Leipzig  u.  Heidelberg
1863,  unter  dem  Titel:  Grundsätze  des  gemeinen
  deutschen  Staatsrechts,  mit  besonderer
Rücksicht  auf  das  allgem.  Staatsrecht  und  auf
die  neuesten  Zeitverhältnisse).  —  K.  E.  Weiß,
System  des  D.  St.  R.  (Regensburg  1843).  —
J.  Held,  System  des  Verf.  R.  der  monarch.
Staaten  Deutschlands,  mit  besond.  Rücksicht  auf
den  Konstitutionalismus  (2  Bde.,  Würzburg
1856  u.  1867).  —  G.  A.  Grotefend,  System
des  öfftl.  Rechts  der  D.  Staaten  (2  Abtlgn.,
Kassel  1860  u.  1863).  —  Derselbe,  Das  D.
St.  R.  der  Gegenwart  (Berlin  1869).  —  C.
F.  v.  Gerber,  Grundzüge  eines  Systems  des
D.  St.  RK.  (2.  Aufl.,  Leipzig  1869).  —  H.
Schulze,  Einleitung  in  das  D.  St.  R.  mit  besonderer
  Berücksichtigung  der  Krisis  des  J.  1866
und  der  Gründung  des  Nordd.  Bundes  (Leipzig
1867).  —  G.  Meyer,  Lehrb.  des  D.  St.  R.
(Leipzig  1878;  3.  Aufl.  1891).—  Eine  histor.  Entwickelung
  des  D.  Bundesrechts  enthält:  v.  Kaltenborn,
  Gesch.  der  D.  Bundesverhältnisse  (2  Bde.,
Berlin  1857).  Von  den  systematischen  Bearbeitungen
  des  Staatsrechtes  einzelner  Bundesstaaten
  zeichnen  sich  durch  Klarheit  der  Anordnung
  des  Stoffes  aus:  J.  Pözl,  Lehrb.  des
baverischen  Verf.  R.  (5.  Aufl.,  München  1857),
und  dessen  Lehrb.  des  bayerischen  Verw.  R.
(3.  Aufl.,  München  1871),  und  das  vorzügliche,

auch  für  Nichtwürttemberger  sehr  belehrende
Werk:  R.  v.  Mohl,  Das  St.  R.  des  Königreichs
  Württemberg  (2  Tle.,  Tübingen  1829
—  31;  2.  Aufl.  1840,  und  neue  Ausg.  der  2.  ganz
umgearbeiteten  Aufl.,  1846).  Aus  neuerer  Zeit
sind  als  besonders  bemerkenswerte  Erscheinungen
aus  dem  Gebiet  des  deutschen  Partikularstaatsrechtes
  zu  nennen:  M.  Seydel,  Bayerisches
St.  R.  (7  Bde.),  sowie  das  große  von  Marquardsen
  u.  Seydel  herausgegebene  Sammelwerk
  des  deutschen  Staatsrechts,  das  Einzeldarstellungen
  sowohl  des  Reichsstaatsrechtes  wie
des  Staatsrechtes  aller  deutschen  Einzelstaaten
enthält.  —  Sammlungen  der  Verfassungsgesetze:
Pölitz,  Die  europäischen  Verfassungen  seit  dem
J.  1789  bis  auf  die  neueste  Zeit.  Mit  geschichtl.
Erläut.  u.  Einleitungen  (2.  Aufl.,  3  Bde.,  Leipzig
1832—33;:  die  deutschen  Verfassungen  im  1.  Bde.).
—  F.  W.  Schubert,  Die  Verfassungsurkunden
und  Grundgesetze  der  Staaten  Europas,  der  nordamerik.
  Freistaaten  und  Brasiliens,  welche  gegenwärtig
  die  Grundlage  des  öfftl.  Rechtes  in  diesen
Staaten  bilden  (Königsberg  1848).—  A.  Rauch,
Parlamentarisches  Taschenbuch  der  Verfassungen
(OLfgn.,  Erlangen  1848—61).  —  H.  A.  Zachariä,
  die  deutschen  Verfassungsgesetze  der  Gegenwart,
  einschließl.  der  Grundgesetze  des  Deutschen
Bundes  und  der  das  Verfassungsrecht  der  Einzelstaaten
  direkt  betr.  Bundesbeschlüsse,  gesammelt
und  mit  Einleit.  u.  Anmerk.  herausgegeb.  (Göttingen
  1855).  Dazu  l.  Fortsetz.  (Göttingen
1858)  und  II.  Fortsetz.  (Göttingen  1862).  Eine
neue  höchst  verdienstvolle  Sammlung  der  deutschen
  Verfassungen  giebt  seit  1892  Binding
heraus;  erschienen  sind  die  Hefte  1—7  u.  10,  enthaltend
  die  Verfassungen  des  Deutschen  Reiches,
Norddeutschen  Bundes,  die  Reichsverfassung  von
1849,  die  Erfurter  Entwürfe,  die  Rheinbundsakte,
  Deutsche  Bundesakte,  Wiener  Schlußakte,
die  Verfassungen  von  Preußen,  Bayern,  Sachsen,
Württemberg  und  der  Hansestädte.