Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1812. (3)

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Jo.  118.)  Bekanntmachung  in  Vetreff  des  Edikts  vom  2ten  Juli  1812.  wegen
der  Auswanderung  Preußischer  Unterthanen  uud  ihrer  Naturalisation
in  fremden  Staaten.  Vom  pten  Juli  1812.

J.  dem  durch  die  Zeitungen  und  die  Gesetzsammlung  bekannt  gemachten
Edikte  wegen  der  Auswanderung  Preußischer  Unterthanen  und  ihrer  Naturalisation
  in  fremden  Staaten  vom  2ten  Juli  1812.  muß  §.  1.  statt  der

Worte:

„so  wie  auch  diejenigen,  welche  gleichfalls  nicht  aus  Unsern  Staaten
  gebürtig  sind,  jedoch  in  Unserm  Dienst,  ein  mit  einem  gewöhnlichen
  Diensteid  verbundenes  Amt  bekleiden,“  2c.

folgendermaßen  gelesen  werden:

„so  wie  auch  diejenigen,  welche  gleichfalls  nicht  aus  Unsern  Staaten
  gebürtig  sind,  jedoch  in  Unserm  Dienst,  ein  mit  einem  gewöhnlichen
  Diensteid  verbundenes  Amt  bekleidet  haben,“  2c.

Berlin,  den  9ten  Juli  1812.

Hardenberg.

3  2  ([No.  119.)