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Jo. 118.) Bekanntmachung in Vetreff des Edikts vom 2ten Juli 1812. wegen
der Auswanderung Preußischer Unterthanen uud ihrer Naturalisation
in fremden Staaten. Vom pten Juli 1812.
J. dem durch die Zeitungen und die Gesetzsammlung bekannt gemachten
Edikte wegen der Auswanderung Preußischer Unterthanen und ihrer Naturalisation
in fremden Staaten vom 2ten Juli 1812. muß §. 1. statt der
Worte:
„so wie auch diejenigen, welche gleichfalls nicht aus Unsern Staaten
gebürtig sind, jedoch in Unserm Dienst, ein mit einem gewöhnlichen
Diensteid verbundenes Amt bekleiden,“ 2c.
folgendermaßen gelesen werden:
„so wie auch diejenigen, welche gleichfalls nicht aus Unsern Staaten
gebürtig sind, jedoch in Unserm Dienst, ein mit einem gewöhnlichen
Diensteid verbundenes Amt bekleidet haben,“ 2c.
Berlin, den 9ten Juli 1812.
Hardenberg.
3 2 ([No. 119.)