Full text: Staatshandbuch für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach

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16. Redunngsamt Bielelbad. 
Bezirk: alle Drtichaften der Amtsgerichte Broßrubeftebt und Biefelbadh. Dem 
Rechnumgsamte find auch bie Geichäfte in Angelegenheiten des zum Amtsgerichtsbezirte 
Weimar gehörigen Kammergutes Ballftebt zugewiefen. 
Nechnungsamtmann: Carl tyriderici, Rechnungsrath. — Aififtent: 
Carl Edel. 
17. Redunngdamt Weide. 
Bezirk: alle Ortichaften des Amtsgerichts Weida. Jn der Stadt Weida find 
dem Gemeinbevorftand die Stenerlofaltommiffionggeichäfte übertragen. 
Sig: Schloß Ofterburg. 
Nehnungsamtmann: Guftav Noberih Schulz, Nechnungsrath nie 
Alfiftent: Otto Seydel. 
18. Regunngsamt Weimar. 
Bezirk: alle Ortidhaften des Amtsgerichts Weimar. Die Gefchäfte in Ange: 
legenbeiten des Kammergutes Ballftebt find dem Redhynungsamte Viefelbady zugewieien ; 
dagegen beforgt das Rehnnungsamt Weimar die Gejchäfte in Angelegendeiten des zum 
tögerichtabegiete Biankenhain gehörigen Kammergutes Tinda. SJn der Stadt 
Weimar find dem Gemeindevorftand die Steuerlolallommiffionsgefchäfte übertragen. 
Sig: am Palais Nr. 4. 
Rehnungsamtmann: Hermann Habbigt. — Wififtent: Georg 
Unrein. — Erpedient: Earl Gehner. 
  
Selondere Htellen 
für die Verwaltung der indirekten Hfeuern. 
Generaldirektion des Shüringifchen Boll- 
und Stenervereins. 
Bezirk: Das ganze Großberzogthum, mit Ausfchluß des Vordergerichts Oftheim 
D: Inn umtes eim ausjchlieglich des Ortes Melpers) und des Amtes Allftebt 
mi iSleben. 
Sig: zu Erfurt, Neuwerlfiraße Nr. 30. 
‚ Rad) dem Bertrage über die Tyortiegung bes Thitringifchen Zoll- und Hanbels- 
vereins unter der Bezeichnung „Zhüringifcher Zoll- und Steuerverein“ vom 20. November 
1889 (Reg.-BL 1890, ©. 39ff.) ift der General-BZolldireltor ein gemeinjchaftlicher 
Beamter ummtticer dabei betheiligter Regierungen zur Wahrung ihres gemeinichaft- 
lichen und gegenfeitigen ntereffes, zur Ausführung ber deshalb ergangenen und noch 
ergebenden Gejege und VBollzugsbeftimmungen, zur Mitwirtung bei der Anftellung von 
Zoll- und Steuerbeamten, jowie zur Führung der laufenden Verwaltung unb Kontrole 
bezüglich der gemeinfdaftliden Zölle und Heichsfteuern (Art. 35 der Neichsverfaffung), 
einfchließlih des Spiellartenftempels (Neg.-BL 1878, S. 245), und zu erftiinftanzlichen 
Entiheidungen iiber Dintergiejungen und Zuwiderhandlungen binfichtliy der gemein- 
Khaftlichen Hölle und PVerbrauchsfteuern, der Aneletfempeifieuer (Reg.-BL. 1869, 
©. 486) und anderer Meichsftempelabgaben (feg.-BL1881, ©. 227), gegen welche 
ve An a en geieter it die Kinn ung einer Berufung be im Behr 
Y en Staatsminiftierium, Departement der Finanzen, oder bie Be a 
vediifüches Gehör verftattet if. ”s
	        
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