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16. Redunngsamt Bielelbad.
Bezirk: alle Drtichaften der Amtsgerichte Broßrubeftebt und Biefelbadh. Dem
Rechnumgsamte find auch bie Geichäfte in Angelegenheiten des zum Amtsgerichtsbezirte
Weimar gehörigen Kammergutes Ballftebt zugewiefen.
Nechnungsamtmann: Carl tyriderici, Rechnungsrath. — Aififtent:
Carl Edel.
17. Redunngdamt Weide.
Bezirk: alle Ortichaften des Amtsgerichts Weida. Jn der Stadt Weida find
dem Gemeinbevorftand die Stenerlofaltommiffionggeichäfte übertragen.
Sig: Schloß Ofterburg.
Nehnungsamtmann: Guftav Noberih Schulz, Nechnungsrath nie
Alfiftent: Otto Seydel.
18. Regunngsamt Weimar.
Bezirk: alle Ortidhaften des Amtsgerichts Weimar. Die Gefchäfte in Ange:
legenbeiten des Kammergutes Ballftebt find dem Redhynungsamte Viefelbady zugewieien ;
dagegen beforgt das Rehnnungsamt Weimar die Gejchäfte in Angelegendeiten des zum
tögerichtabegiete Biankenhain gehörigen Kammergutes Tinda. SJn der Stadt
Weimar find dem Gemeindevorftand die Steuerlolallommiffionsgefchäfte übertragen.
Sig: am Palais Nr. 4.
Rehnungsamtmann: Hermann Habbigt. — Wififtent: Georg
Unrein. — Erpedient: Earl Gehner.
Selondere Htellen
für die Verwaltung der indirekten Hfeuern.
Generaldirektion des Shüringifchen Boll-
und Stenervereins.
Bezirk: Das ganze Großberzogthum, mit Ausfchluß des Vordergerichts Oftheim
D: Inn umtes eim ausjchlieglich des Ortes Melpers) und des Amtes Allftebt
mi iSleben.
Sig: zu Erfurt, Neuwerlfiraße Nr. 30.
‚ Rad) dem Bertrage über die Tyortiegung bes Thitringifchen Zoll- und Hanbels-
vereins unter der Bezeichnung „Zhüringifcher Zoll- und Steuerverein“ vom 20. November
1889 (Reg.-BL 1890, ©. 39ff.) ift der General-BZolldireltor ein gemeinjchaftlicher
Beamter ummtticer dabei betheiligter Regierungen zur Wahrung ihres gemeinichaft-
lichen und gegenfeitigen ntereffes, zur Ausführung ber deshalb ergangenen und noch
ergebenden Gejege und VBollzugsbeftimmungen, zur Mitwirtung bei der Anftellung von
Zoll- und Steuerbeamten, jowie zur Führung der laufenden Verwaltung unb Kontrole
bezüglich der gemeinfdaftliden Zölle und Heichsfteuern (Art. 35 der Neichsverfaffung),
einfchließlih des Spiellartenftempels (Neg.-BL 1878, S. 245), und zu erftiinftanzlichen
Entiheidungen iiber Dintergiejungen und Zuwiderhandlungen binfichtliy der gemein-
Khaftlichen Hölle und PVerbrauchsfteuern, der Aneletfempeifieuer (Reg.-BL. 1869,
©. 486) und anderer Meichsftempelabgaben (feg.-BL1881, ©. 227), gegen welche
ve An a en geieter it die Kinn ung einer Berufung be im Behr
Y en Staatsminiftierium, Departement der Finanzen, oder bie Be a
vediifüches Gehör verftattet if. ”s