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Aontrole und Erhebung der indirekten Htenern.
Das Thüringifche Bereinsgebiet zählt nach der jeit 1. April 1890 beftehenden
Bezirkseintheilung
7 Bezirlsfteuerinfpeltionen in Erfurt, Weimar, Meiningen, Altenburg,
Gotha, Audolftadt und Gera mit
3 Hauptfteuerämtern in Erfurt, Altenburg und Gera und
11 Bezirksfteuerämtern in Weimar, Eifenach, Weida, Meiningen, Saalfeld,
Sambırz, Gotha, EKoburg, Arftadt, Rudolftadt und Greiz, welche leere
an Stelle von Hauptämtern nad Anmeifung und unter Kontrole des
General-Bolldirettors hauptamtlicde Beichäfte wahrzunehmen haben.
Den Bezirtsfteuerinipeltoren find Oberkontroleure und Oberlontroleaffiftenten
beigegeben. Sämmtlidhe Oberkontrolebeamte, einjchließlih der Bezirfsfteuerinipektoren,
begiehungsioeife der Hauptamtsdirigenten, fungizen als Bereinsbeamte; ihre Dienft-
beziige werden auf gemeinjchaftlihe Rechnung beftritten.
Der Wirkungstreis des Bezirtsfteuerinfpettors in Weimar umfaßt den
Bereich des Bezirläfteueramts® Weimar umd des Herzoglid Meiningiihen VBezirls-
fteueramt8 Samburg. Bon den übrigen Theilen des Großherzogtbums gehören
der III. und IV. Bermwaltungsbezirt — ohne Bordergeriht Oftheim, aber mit den
Herzoglih Meiningifgen Orten Dietlas und Oberellen — zur Bezirklöfteuer-
infpettion Gotha und der V. Berwaltungsbezirt — mit dem Herzoglid Meitingi-
fen Orte Mofen — zur Bezirtsfteuerinipeltion Gera.
Bon den Bezirlsfteuerämtern im Großherzogthum ift das zu Weimar
für den I. und II. Bermwaltungsbezirt — ausfhließliy des Amtsgerichtsbezirts All-
ftedt —, das zu Eifenach für den III. und IV. VBermwaltungsbezirt — ausichließlich
des Bezirts des Vordergerihts Oftheim — und das zu Weida flir den V. Ber-
waltungsbezirk beftellt.
Bergl. Art. 3—7 des Staatsvertrags vom 20. November 1889 und Ziffer 2—5
des Schluhprototolts dazu (Meg.-BI. 18W, ©. 39 ff.).
A) Stontrole.
1. Oberkontrolebeamte.
1. Am Bereiche des Chüringifchen Zall- und Bteuerbereing.
Bezirköftenerinfpeltor zu Weimar: Franz Nüpdel.
Oberlontrofenre
zu Eifenad: Ernft Steinert, Steuerinfpeftor.
zu SYena: Mar Schmeling.
Oberloutrsleaffifteuten
zu Weida: Heinrih Bogt (Pr.Lw.D.2.)
zu Weimar: Otto Schmidt.
2. Wußerhald deg EhHüringifchen Zoll- und Steuerbereing.
Die Gefchäfte des Oberfontrolebeamten find übertragen
für den Stenerhebebezirt Allftedt mit DIdisleben: dem Öberfteuer-
fontroleur, NRechnungsrath Krippendorf zu Allitedt;
für den Vordergerichtöbezirt Oftheim: dem Steuerinfpeltor Steinert
zu Eifenad).
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