Full text: Staatshandbuch für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach

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17. zu Yarha, für alle Orte des Amtsgerichts Vacha: das Ned- 
nnuugsamt. 
18. zu Biefelbach, für alle Orte des Amtsgerichts Viejelbadh: das 
Nehunngsamt. 
19. zu MWeidn, für alle Orte des Amtsgerichts Weida: das Ned- 
nungsanıt. 
20. zu Meimar, für die Orte des Amtsgerichts Weimar, mit Aus» 
nahme der Nefidenzftabt Weimar: das Nehunngsamt. 
Sn den einer Bezirksfatafterfübrung nicht zugewiefenen Ortfchaften 
wird die Fortführung der Katafter durch Ortskatafterführer (in der Negel 
dur) die Ortsftenereinnehmer) beforgt. 
Steuereinnahmen. 
Die Erhebung ber direlten Steuern, der Hundefteuer, der Abgaben zu den 
Berbandstafien der Biehbefiter, forwie ber Landes-Brandverfiherungsbeiträge und deren 
Ablieferung an das Rednungsamt bes Bezirks bejorgt die Gemeinde jedes Ortes 
dur von ihr zu ernennende und zu vertretende Steuereinnehmer (Reg. Bl. 1850 
©. 105; NReg.-Bl. 1889 ©. 175; Reg.-BL. 1892 ©. 117). 
An den Ortichaften iiber 2000 Einwohner, außerdem aber au in den Ort- 
haften von nicht Über 2000 Eimvohnern in dem fyalle, wenn die Ortsfteuereinnahme 
mit der Verwaltung einer Rezeptur indirelter Steuern verbunden wird, bleibt e8 dem 
Ermefien der Großberzogliden Staatsregierung anheim geftellt, diejelbe durch von ihr 
anzuftellende Beamte verwalten zu laffen. (Gejeg vom 17. Dezember 1853, Meg.-BL 
S.1 von 1854 und Gefeh vom 17. Februar 1859, Reg.-Bl. ©. 50.) 
Diefe vom Staate angeftellten Ortsfteuereinnehmer find zur Beit: 
in Aufedt: Nechnungsrath Krippendorf. — NRechnungsamtsaffiftent 
IMon. 
in Apolda: Steuerrath ylinger. — Steueramtsafjiftenten Weyrid 
und Rebe. 
in Sutthädt: Guftav Preifger, Steuereinnehmer &s. 
in Eifenach: Wilhelm Meerguth, Stenerrendant. — Oskar Werther, 
Erpedient. 
in Ienn: Steueramtsrendant Gang. — Steueramtsaffiftent Stranf. 
in an: Rehnungsamtmann Kleinert. — NRechnungsamtserpebient 
ifcher. 
in Mündenbernsdorf: Ernft Riedel, Steuereinnehmer. 
in YHenfladt a.|®.: Steueramtsrendant Reumärker. 
in Oftheim: Rehnumgsamtnann Gerladı. 
in Stadtremdan: Steuerlommiffar Zedhner. 
in Stadtfulza: Carl Bittermann, Steuereinnehmer. 
in MWeida: Steueramtsrendant Schumann. — Aliftentenftelle: d. Bt. 
unbejett. 
in Weimar: Franz Buch, Steuerrendant. — Alfred Gläßner, Exrpedient. 
in MWenigenjena: Hermann Menfel, Steuereinnehmer, Lehrer a. D. 
Die Erhebung der Steuer vom Gewerbebetrieb im Umberziehen erfolgt burd 
bie Kafleverwaltungen der Bezirtsdirektoren.
	        
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