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SGerihtsfchreiber: Diichael Bälter, Gerichtsfefretär.. Wuguft
Schwarz, Altuar.
Gerihtsfchreibergehülfen: Paul Leinhes, Megiftrator. Alfred
Wilhelm, Negiftrator.
Gerihhtspollzieher Fr. 4.: Nichard VBendig zu Neuftabt a./O.
Diener: Friedrih Gofe.
Die Koftenhebeftelle wird durch das Rechnungsamt verwaltet.
2. Amtsgericht Aenfladt n./®.
Amtsrihter: Kuno Hänert, Oberamtsrihter (Pr. Lw.D.1).
Hermann Krahmer.
Berihtsfhreiber: Guftav Sattler, Gerichtsfelretär. Eduard
Kranfe, Altuar.
Gerihtsfhreibergehülfen: Carl Mahret, Negiftrator. Wolf
Rand, Regiftrator.
Serichtsvollzieher: Richard Bendig as. [Le.r. E. m (Pr.E.Kr.2.)
Diener: Ehriftian Junge. Terbinand Madold.
Die Koftenhebeftelle wird durch das Rechnungsamt verwaltet.
3. Amtsgericht Weide.
Sig: auf der DOfterburg.
Amtsrichter: Triebrich Trantvetter, Oberamtsrichter, Yuftizrath.
Dtto Sriderici. Triedrih Tunder.
Gerihtsfchreiber: Emil Kohlmaun, Gerichtsfelretär.. Franz
Eydam, Altuar.
Gerihtsfchreibergehülfen: Mar Gerftenhaner, Wegiftrator.
Mar Stemmiler, Regiftrator. Carl Albert, Regiftrator.
Gerihtsvollzieher: Auguft Albert [EX Je.
Diener: Wilhelm Dörnfelder m. Ernft Kofi (Pr.Dienst-Ausz. 3.)
Paul Heyne (Pr.Dienst-Ausz. 3.)
Die Koftenhebeftelle wird durch das Nechnungsamt verwaltet.
Staatsanmwalt[dhaft.
Die Organifation der Staatsanmwaltichaft ergieht fih aus dem Gerichtsverfaffungs-
ejege (Titel 10, REBL 1877, S.67ff.), ihr Wirkungskreis, auf dem @ebiete der
Strafrechtspflege ein jehr umfafiender, in bürgerlichen Rechtsfachen auf eine Mitwirkung
in &be- und Entmänbigungsf en beichräntt, aus den einichlagenden Borichriften bes
Berichtsverfafiungsgefeges und ber Progeborbnumgen.
Die Strafoolftredung und die mit ihr im Zufammenhang ftehende Begutachtung
der Degmabigumgägefuche und Befuche um vorläufige Entlaffung tegt im Großherzog.
thume taatsanmwaltichaft bei den Landgerichten in denjenigen Strafjachen ob, in
welchen nicht ein Amts- oder Schöffengericht erftinftanglich erfannt Hat. hr ift au
die Aufftcht über die Gefängniffe der Randgerichte und das Gefangenmwärterperjonal
übertragen (Gefängnißorbruung vom 22, November dig
‚ Das Amt der Staatsanwaltihaft wird bei den Oberlandesgeridht durd)
mei Staatsanwälte ausgelibt, von denen dem erften — dem „Oberflaatsanmwalt” —
as Recht der Auffiht und Leitung Hinfichtlid aller Beamten der Staatsanmwaltichaft