Full text: Staatshandbuch für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach

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Direktor. 
Bruno Otto, Profeflor. 
Drbentlidhe Lehrer. 
Bacc. theol. Otto Hempel. Edmund Reid. 
Rebeniehrer. 
Hermann Thnrean, Brofeffor & 4 (Meining.Verd.Kr.f.K.u.W.), 
für Deufit. Bürgerfchullehrer Eduard Scheller für Naturkunde und für den 
TZaubftummenunterriht. Bürgerfchullehrer Carl Burkhardt, Oberlehrer, 
für Violinunterridt. „BZeichenlehrer: Direltor der Großh. Gewerbe: und 
Zeichenfchule Brofeffor Georg Kugel. Bürgerfchuliehrer Heinrid) Körber 
für Schreiben. Bürgerfchullehrer Heinric” Adermann für Obftbaum- 
funde. Bürgerfchullehrer Paul Blanert für Turnen. 
Lehrer an der Seminaräbungsicdnte. 
Bürgerfhullehrer Eduard Scheller. Hermann Sad, Hülfslehrer. 
Seminarlafle. 
Verwaltung: das Grob. Rehnungsamt. 
Seminarbiener. 
Carl Schwabe, 
Sonfige Anftalten zur elementaren Bildung 
und Erziehung der Iugend. 
Die Zanbfiummen- nnd Blindennnfkalt zu Weimar. 
Seit dem Jahre 1820 ertheilte Johann Friedrihd Chriftian Vollrath in Weimar 
Blinden, Zaubftummen und Blödfinnigen Privatunterricht. AI Tyolge einer von dem 
Tandtag des ahres 1839 geichehenen Berwilligung, die noch Ar eine Schenkung 
des Großherzogs Earl ?yriedricy vermehrt ward, entftand unter der Leitung des oben 
Genannten eine öffentliche Anftalt. Dieje hat aber erft dadurdy eine fihere Grundlage 
und cine erweiterte Einrichtung erhalten, daß Yhre Königliche Hoheit die Yrau Grop- 
herzogin Sophie bei der eier des hundertjährigen Geburtstages des Großherzogs 
Carl Auguft am 3. September 1857 diefem Inftitut ein Kapital von 1UUOU Thalern 
als eine dem Andenken der Großherzogin Louife gemidmete Stiftung ausjette. Nach- 
dem num Michaelis 1858 die Anftalt zu einer Staatsanftalt mit dem Ywede, „bilbungs- 
fähige, taubftumme und blinde Kinder zu unterrichten und zu erziehen“, erhoben 
worden war, erfolgte im Jahre 1862 eine anderweite Verwilligung des ranbtagß, 
weile, noch verftärft Fan Berwilligumgen des biefigen Spartlaffevereins, die Er- 
werbung eines eigenen Haujes mit Garten, fowie eine Erweiterung der Anftaltsgebäube 
ermöglihte. Am 8. Oktober 1867, dem Tage der filbernen genen Ihrer Königlichen 
Hoheiten des Großherzog8 Carl Alerander md der Frau Großherzogin Sophie, ift 
weiter von Angehörigen des Großherzogthbums eine Gabe von 4312 halern als Carl 
Alerander- und Sophien- Stiftung zur räumlichen Ermweiterung der Anftalt gewidmet 
und gleichzeitig zur Erinnerung an das ebengebachte Feft von Fhrer Königlichen Hoheit 
der Syrau Großherzogin zu gleihem Ymed abermals eine Summe von 5000 Thalern 
der Anftalt buldvollfi zugemendet wordeit. 
Nahdem jo die Anftaltsgebäude ausreichend ermeitert worden waren, um alle 
im Lande befindlichen ildungstähi en vierfinnigen Kinder aufzunehmen, wurde für 
diefe Kinder der Grundfag der Shutpflichtigleit durch das Gefeh vom 28. Mai 1874 
(Meg.-Bl. ©. 200) ausgefprochen, welches mit dem Jahre 1875 in Kraft getreten if.
	        
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