Full text: Staatshandbuch für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach

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Be die Stiftung des Grafen Bofe und die Earl Zeiß-Stiftung find neuerdings 
inzugefommen. Rector Magnificentissimus iR feit dem 26. Auguft 1853 der jekt 
regierende Großherzog Carl Alerander von Sadjen- Weimar- Eifenah. — Es fieht 
die Anftalt in allen ihren Angelegenheiten unter den Düinifterien zu Weimar, zu 
Meiningen, zu Altenburg und zu Gotha. — Al Organ der ftaatlihen Auffiht und 
Oberleitung funatrt der Kurator, der analeih als Immediattommiffar mit ber 
Leitung der alademifhen Finanzen beauftragt if. — Bei der Univerfität felbft liegen 
die alademifchen Angelegenheiten in den Händen de8 PBroreltord, des Senates 
und ftändiger, vom Senat für gewiffe Beichäfte gewählter Kommiffionen und 
Depntationen, insbefondere der Senatsdeputation für Disziplinar- und Polizei: 
fahren der Studirenden (Disziplinardeputation) und der Senatsbeputation flir 
Berwaltungsjahen (Berwaltungsdeputation). — Das Proreltorat medjlelt 
regelmäßig von Halbjahr zu Halbjahr unter den vier Fakultäten und deren Mitgliedern. 
Der Senat unter dem Borfite des PBrorektors wird gebildet durch jänmtliche ordent- 
lie und außerordentfihe Mitglieder der vier- Fakultäten (Srakultiften und Falultäts- 
beifiker). In gewiffen Angelegenheiten, namentlih in Disziplinarfadden, tritt dem 
Senat noch der Iiniverfitätsamtmann bei. — Der Senatsdeputation für Ber- 
waltungsfaden, befiehend aus dem PBroreftor al Borfigendem, drei auf je brei 
Yahre gewählten Senatoren, dem Orbinarius der juriftiihen yatultät ımb dem 
Umiverfitätsamtmann, liegt die laufende Verwaltung und — in gewiffem Umfang — 
die voransgebende Prüfung derjenigen Angelegenheiten ob, welche der Enticheidung des 
Senates vorbehalten find. Sm Disgiplinarjachen fiihrt das Univerfitätsamt die Bor- 
unterfuchung, wogegen der Disziplinarbeputation in erfter und dem alademi- 
hen Senat bei wichtigen Straffällen in zweiter Inftanz die Enticheidung gebfhrt. 
Diefe Senatsbeputation befteht aus dem jebesmaligen Broreltor, vier vom atabemifchen 
Senat aus feiner Mitte auf je vier Nabre gewählten Mitaliedern und dem Univerfitäts- 
amtnann als fländigem Mitglied umd Referenten. Zn allen Rechtsiaden — bürger- 
fihen Rechtöftreitigteiten, Strafiahen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar- 
feit — ftehen die Mitglieder ber Uninerfität feit der Einführung des Gerichtöverfaflungs- 
nejetes für das deutiche Reich unter den ordentlichen Gerichten des Großhergogthums. 
In Bezug auf die allgemeine Polizei find fie, gleich den Übrigen Bewohnern ber 
Stadt Jena, den Großherzonlichen Polizeibehörden unterftellt. Berg. das Gefeh, betr. 
die Rechtöverhältniffe der Stubirenden und die Yuftändigleit bes UniverfitätSamtes 
vom 20. Mai 1879, Reg.- BL. S. 329 und das mit Minifterialbelannntmadung vom 
30. Auguft 1893 veröffentlichte Statut, betreffend die Stubirenden und die Disziplin, 
und die Verordnung, betreffend die Erfenmungslarten der Studirenden. 
Auratel, 
Kurator: Grofberzogl. Sächf. Geheimer Staatsrath Dr.phil. et med. 
Heinrih Eggeling & (H.Sachs.Ern.H.O.2*.) 
Bureau: Sekretär Heinrich Flegel, KRanzletrath . 
Broarektor. 
Derjelbe wird aus der Zahl der ordentlichen Brofefforen (Falultiften) von Halb- 
jahr zu Halbjahr, in der Pegel für das Sommerfemefter in der legten Woche des 
yebruar, für das Winterfemefter in der fetten Woche des Yuli nad einer gefellich 
beftimmten Turnus der Fakultäten und nad der Stellenordnung in denfelben beftgnirt. 
Nachdem diefe Defignation den Durdhlauchtigften Erhaltern der Univerfität berichtlich 
angezeigt worden, erfolgt der Proreftoratsmwechiel fiir das Sommerfemefter mit dem 
1. April, für das Winterfemefter mit dem 1. Oftober, oder, wenn einer biefer beiden 
Tage auf einen Sonn- oder yefttag fällt, mit dem nächftfolgenden Werktage. 
Dermalen: 
Profefior Dr. Rofenthel.
	        
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