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Das Großherzogtfum if zur Zeit in 29 gyeuerwehrbezirle eingetheilt mit je
einem Bezirlsbrandmeifter an der Spite. Der Bezirtsbrandmeifter ift dem flir den
Bermwaltungsbezirt zuftändigen Bezirtsdirektor untergeordnet.
m Uebrigen fteht die ng des yeuerlöfchweiens in jeder Gemeinde dem
Gemeindevorflande unter technifder Mitwirking des Oberfeuermanns bezliglih Drts-
brandmeifters, die Aufficht dem betreffenden Bezirködirektor unter techniiher Beihillfe
der Bezirksbrandmeifter, die Oberanfficht dem Großherzoglihden Staatsminifterium,
Departement de3 Jnnern, zu.
Die Zahl der Syeuerwehren beträgt 595 mit einer Mannichaftsftärte von
11574 Köpfen.
Für treue und nißliche Dienfte im enerwehrdienfte oder fir bejonders bervor-
ragende Leitungen auf der Brandflätte wird ein Ehrenzeichen verliehen (Verordnung
vom 22. November 18%, Reg.-Bl. S. 2U3 ff.)
Die Mitglieder der feuerwmehren des Großberzogthums find gegen die Tyolgen
der bei dem gFeuerwehrdienfte innerhalb des Großherzogtfums fiy ereignenden Un-
fälle nad staßgnbe des Gejetes vom 2. April 18 (Heg-BL ©. 76ff.) und ber
dazu gehörigen usflührungsverordnung vom 26. April befelben Jahres (Neg.- Bl.
S. 101ff.) verfidert.
gu Techniifcher Beirath des Großherzogliden Staatsminifteriums, Departement des
nern:
Landesbranddirektor Oskar Freiherr von und zu Egloffftein, Oberft-
lentnant a. D. .
Oberaichamt sn Weimar.
Daffelbe ift die Auffichtsbehörbe liber die Aichämter des Großherzogthbums (forie
der reußifchen TFürftenthiimer).. Geine hauptjädhlichften Obliegenheiten beftehen in
ipolgenbem: taflr und zwar jomeit nöthig dicch technifche Anmeilungen zu jorgen, daß
ei den ihm zur Beauffihtigung überwiefenen Aichämtern die von der Kaiferlichen
Rormalaihungstommiffion erlaffenen Vorjchriften zur Ausführung fommen; die Kontrol-
normale der Aichämter zu befchaffen und deren fortbauernde Richtigkeit auf Grund der
von ihm verwahrten Hauptnormale zu überwachen; die Dualiftlation der bei den
Ahämtern anzuftellenden Aichmeifter zu prüfen; die gehörige Ausflattung der Aich-
ämter mit den zu ihrem Gefchäftsbetriebe erforderlichen Apparaten und Hillfsmitteln
zu fontroliren; die Aichämter von Beit zu Zeit zu repidiren umdb die Abflellung vor-
gefundener Mängel, da nötbhig, unter Vermittelung der bdenfelben vorgejegten Orts-
poligeibehörden oder Bezirködireltoren zu veranlaflen; der Normalaihımgstommilfion
unter Sugrunbelegun r von den Aihämtern einzuziehenden Nahmwerfungen all-
jährlihd Geihäftsüberfichten über das Aichungsweien feines Geichäftsbereih8 vor-
zulegen; bei polizeilihen Revifionen der im Bertehr befindlidden Dlaße und Gewichte
den Polizeibehörden, foweit nüthig, auf Erfudhen behülffich und beiväthig zu Mn _
Nachtrag vom 2. November 1869 (Reg.-Bl. S. 338 ff.) zur Verordnung über das
Sihung‘ weien vom 7. Oltober 1853 (in Folge ‚der Maß- und Gemwichtsorbnung
vom 17. Anguft 1868, BGB. S.473ff.) und Nadıtrag vom 19. September 188%
(Reg.Bl. S. 191) über anderweite Bildung und Bufammenfetung des Oberaidh-
amtes. Das Oberaihamt ift zugleih zur Aichung von Präzifionsgegenftänden mit
Einfluß der Goldmünggewichte, ingleihen von Altoholometern nebft Zhermometern
eingerichtet.
Aihämter beftehben zu Weimar, Eifenad, Jena, Neuftadt a./D.,
Apolda, fowie zu Klmenau ein Speyialaichomt für Zhermoaltoholometer, aidh-
fähige Aräometer und fonftige aichjähige Meßgeräthe aus Glas.
Realgumnafialdireftor Hofrath Dr. Wernefte, gefchäftsleitendes Mit-
glied. — Direktor, Profeffor Böttcher zu Ylmenau, zweites Mitglied. —
Dberaichmeifter: Hofuhrmadher Carl Bernhardt. — Arhiv und
Erpedition: Minifterialardivfelretär Breiter.