Full text: Staatshandbuch für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach

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II. Berwaltungsbezirt. — Kammergutspadter, Delonomierath Doben- 
eder zu Bella, BVorfigender des Tandwirtbichaftlichen Saupivereing im 
IV. Berwaltungsbezirt. — Landlammerratb VBerher, WRittergutsbefiter 
zu Schwarzbadh , Vorfikender des Iandwirtbichaftlihen Hauptvereins im 
V. Berwaltungsbezirt. 
Gewählte Mitglieder und bereu Stellvertreter. 
Butsbefiger U. Sottfhalt zu Lengefeld; Stellvertreter: Gutsbefiker 
seldrappe zu Hopfgarten. — Bürgermeifter Schröter zu Pfiffelbadh; 
Stellvertreter: Outsbefiger Reihmuth zu Olbersieben. — Bürgermeifter 
Rabid zu Herda; Stellvertreter: Landmwirth Earl Thöring zu Kittels- 
tbal. — Bürgermeifter Gerlad) zu Martinroda (IV. Verwaltungsbezirt); 
Stellvertreter: Bürgermeifter Rode zu Weilar. — Gutsbefiker Bret- 
jhneider zu Birkigt; Stellvertreter: Gutsbefiger Carl raue zu 
Quafchmwik. 
Selretär. 
Delonomieratb Dr. Hermann Yranz zu Weimar fe (H.Sachs. 
Ern.H.O.4.) 
Landeskreditkaffe. 
Seit dem 3. Yanıar 1870 ins Leben getreten, bezwedt die Landestredittaffe 
aut Förderung des Nealkredits Geld verzinslich auszuleihen und nad) Bedarf verzins- 
ih aufzunehmen. Sie if eine Staatsanftalt, filr deren Berbinblichleiten der Staat 
haftet. Die Großherzoglichen Rehnnungsämter — das zu Weimar ausgenommen — 
bilden Agenturen der Lanbeskreditlaffe nd find injoweit dem Borflande der letteren 
untergeordnet. Die Landeskreditlaffe nimmt zur Gewinnung der Mittel flir ihre Aus- 
leihungen Kapitalien anlehneweife gegen Schuldverichreibungen zu 3”/s Prozent auf, 
welche jeitens des Gläubiger unkündbar find, dagegen einer dem Borftandbe der Landes- 
trebitlaffe freitehenden nbigung mit einer minbeftens Brei onattücnen Kündigungs- 
frift unterliegen. Sie teiht an Gemeinden und Grimdbefiger des Großherzogthums, 
und zwar at leßtere gegen hinreichende Sicherheit, Kapitale, jedoch nicht unter 
200 Marl, mit der Bedingung aus, daß in der Regel nicht unter !/s Prozent jährlich 
neben dem Weberfhuß des Fortlaufenden. vom ganzen, urfprüngliden Kapital zu 
zahlenden Binjenbetrages zur Tilgung des Kapitales verwendet werben. Der Jahres- 
zins für die verliehenen Kapitale beträgt zur Zeit 3%, Prozent. Die Kapitale find 
von Seiten der Darleiherin in der Hegel untündbar. inter befonderen Boraus- 
jeßungen if die Pandesfreditlaffe auch ermächtigt, bis_zu einem Befammtbetrage von 
KON Mark Meliorationsdarlehen zu 2%/s Prozent Zinfen auszuleibhen. 
Gejett vom 16. Dezember 1897 (Meg. Bl. S.213) und Ausführungsverordiinung 
vom gleihen. Tage (Meg.-Bl. S. 225). 
Sit: Kaiferin Augufta-Straße Nr. 7. 
Lanbftäubilge Kommiflere. 
Kommerzienratb Louis Danftädt zu Weimar und Gutgbefiter 
Herniann Neihmmth zu Ofbersleben. 
Borftand. 
Diveltor: Mar Mennelen. — Staatsrat, Minifterialdireltor Dr. 
Kuhn. — Minifterialdireltor Dr. Hunnins. — Geheimer Negierungs- 
vath Dr. SIevogt. 
Stellvertreter ber Borkanubsmitglieder. 
Geheimer NRegierungsrath Dr. Johannes Schmid. — Landgerichts: 
rath Obbarins.
	        
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