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figender der Schiedsgerichte unter Ziffer 1, 2 und 3 Negierungsrath
Dr. Heydenreih, unter 4 und 5 ©eheimer Negierungsratb' Dr. von
Gohren.
B) Mit dem Sie u Eifenadh:
Sciedsgeriht des Bezirts I der Norbdeutfchen Tertil-Berufg-
genoffenfchaft.
Borfigender: Erfter Staatsanwalt Blüher. Stellvertreter: Land-
gerichtsrath Linde.
Invaliditäts- und Altersverfiherung.
Für die Ausführung des Meichsgefeges, betreffend die Invaliditäts- und Alters-
verfiderung, vom 22. Juni 1889 (HOBL. ©. 97) beftebt eine flir die Gebiete des
Großherzogthums, der Herzogthilmer Sachen - Meiningen, Sachen - Altenburg und
Sadjen-Goburg und Gotha und der Fürftentbümer Schwarzburg- Sondershaufen,
Schwarzburg-Rudolftadt, Neuß &.2. und Heuß j. 2. errichtete gemeinfame Verfiherungs-
anftalt unter dem Namen
„Thüringiige Berfiherungsanftalt‘
mit dem Site zu Weimar.
Ueber die Beftellung der dem Borftande der Anftalt angehörenden Beamten,
für deren dienftlide Verhältniffe die im Großherzogthum für Staatsdiener geltenden
Befimmungen maßgedend find, enticheidet das Einverfiändniß der betbeiligten Staats-
regierungen; die Anftellungsdelrete für Ddiefelben werden von der Großherzoglichen
Staatsregierung ausgefertigt; Dienftbehörde berjelben it das Broßherzogliche Staats-
minifterium, Departement des Innern.
Die dem Borftande angehörenden Beamten find:
Vorfigender: Gotthold Elle, Geheimer Regierungsrath &s.m.Schw.
(Pr.Lw.D.2.) (H.Sachs.Ern.H.0.3.) Stellvertreter: Baul Bomplit,
egierungsrath. Wendant: Fultus Sondheimer, Nechnungsrath.
In Ausführung der 88 188 und 103ff. des Reichägeie es ift für das Gebiet
des Großhergogthumsg die Minifterialbelanntmahung vom 11. September 1890 (#eg.-
DB. ©.189, erlaffen worden, nach weldher als „höhere Berwaltungsbebörde” der Be-
zirlsausihuß gilt, mit Ausnahme der Fälle des 8 122, in welchem die Berridhtungen
der höheren Bermwaltungsbehbörde vom roßhergonlicen Staatsminiftertum, Departe-
ment des Immerı, wahrgenommen werden; die Berrichtungen der „unteren Bermal-
tungsbehörde” find dem Bezirtsbireltor übertragen. Als Bemeindebehörde md als
Drtöpoligeibehörde gilt der Gemeindevorftand, weldhem au die Ausftellung und der
Umtausch der Quittungsfarten, fowie die Erfegung verlorener, unbrauchbar geworbener
oder zerflörter Duittungslarten durch neue übertragen ift.
Staatslommiffar fiir das Gebiet der Verfiherungsanftalt ift
Geheimer Negierungsrath Dr. Neichsfreiberr von Boineburg.
E83 beftiehen im Broßhergogthum zwei Schiedögerichte für die Jmvaliditäts-
und Ulteröverfiderung:
a) Zür den L, II. und V. Verwaltungsbezirt mit dem Sige zu
Weimar.
Vorfigender: Negierungsratd Otto Schmid. Stellvertreter: Ge-
beimer Negierungsrath Dr. Kobannes Schmib.
b) Für den IH. und IV. Verwaltungsbezivt mit dem Site zu
Eifenad.
Borfigender: Erfter Staatsanwalt Blüher, Stellvertreter: Land-
gerichtsrath Linde,
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