Angeblicher Verfassungsplan. 41
Preußen durch die deutschen Reformen notwendig werdenden Maßregeln
würden im Sinne der früheren Außerungen von Canitz als Geldbewilligungen
für etwa notwendig werdende kriegerische Operationen und eventuell
die Vornahme der Wahl von Mitgliedern der künftigen deutschen Ständeversammlung
sein können. Aus dem Wortlaut heraus würde man kaum
auf den Gedanken geraten können, daß mit diesen dunklen Andeutungen
gemeink sei, der König halte für Preußen eine erhebliche Veränderung der
bisherigen Verfassung, eine starke Erweiterung der Rechte des Landtages
für notwendig, damit dieses in dem neuen Deutschland seine Stellung
behaupten könne.
Nun hat aber der Minister v. Bodelschwingh in einer im November 1848
niedergeschriebenen Notizt ausdrücklich behauptet, es sei bereits vor der
Veröffentlichung dieses Patentes der Entschluß gefaßt gewesen, eine Verfassung
auf den seit lange von ihm befürworteten Grundlagen: zu geben.
Deren genauere Ausgestaltung habe eben mit dem Vereinigten Landtage
beraten werden sollen. Zu einer Vorbesprechung über den neuen „Verfassungsentwurf“
habe man gleichzeitig die einflußreichsten Mitglieder des
Landtages zu sofortigem Erscheinen in Berlin eingeladen. In der Tat
liegen zwei derartige von Bodelschwingh persönlich ausgegangene Einladungen
vom 14. März vor, die an Georg v. Vincke und Ludolf Camphausen
gerichtet sind. In ihnen ist davon die Rede, daß große Reformen
für Preußen notwendig seien, um die Sympakhie Deutschlands zu gewinnen
und dessen Auflösung zu verhüten. Es dürfte daher nicht zu bestreiten sein,
daß Bodelschwingh schon am 14. März den Worten des Patentes die Auslegung
gab, die er später öffentlich wiederholte. Wir wissen nicht, ob er
das Patent verfaßt hak, wie das spätere vom 18. März, oder wieweit seine
Mitarbeit daran gegangen sein mag. Ob aber auch der König den gleichen
Sinn mit diesen Worten verband, ob er wirklich mit Bodelschwingh schon
einen derartigen „Verfassungsentwurf“ vereinbart hatte, als er das Patent
erließ, scheint mir doch noch recht zweifelhaft.
An demselben Tage empfing nämlich Friedrich Wilhelm eine Deputation
der Berliner Bürgerschaft, die ihn bat, an der Wiedergeburt des deutschen
Vaterlandes mitzuwirken, und zu diesem Jweck sofort den Vereinigten
Landtag zu berufen und die preußische Verfassung endgültig zu vollenden;
datu sei eine volkstümliche Vertretung des Landes, Einkammersystem und
1 v. Diest 27f.; sie war veranlaßt durch das Erscheinen von H. Leos Signatura temporis.
Teilung des Gesetzgebungs= und Besteuerungsrechtes zwischen König und Ständen,
Ausübung der Vollziehungsgewalt durch ein „der Krone und den Ständen für die Handhabung
der Gesetze verantwortliches Ministerium“.
v. Diest 48f., Brandenburg, Briefw. Friedrich Wilhelms IV. mit Camphausen 221f.