It. Abth. 8. 23, Schulmefen. 145
meilter und zwei bi8 Drei Abgeordneten des Gemeindeausfchuf-
je8 oder nah W. v. 17. Nov. 1839 bei zujammengefeßten
Schuliprengeln aus den Bürgermeiftern der treffenden Gemein
den und einem weiteren Kuakhußmit liede jeder diefer Gemein
den zufammengejegt und haben ihre Kunftionen nad) Maßgabe
der Amtsinftruftion vom 15. September 1808 (Regbl. ©.
2493) auszüben. m Bezug auf die Vermögensvermaltung
der Schule und die Aufbringung der erforderlichen Trigenz>
mittel fteht denjelben nur das Recht gutachtlichen Vorjchlages
und gutachtlicher Erinnerung zu. 9
Bei den Siungen der Lokalichulinfpeftionen, weldhe an
jedem erften Sonntage eine? Monatz abzuhalten find, ift Die
Beiziehung des Lehrers angeordnet und demfelben eine bera=
tbende Stimme eingeräumt, bei ragen, bei welchen er per-
Meter betheiligt ijt, ıjt übrigens jeine Unmwejenheit augge=
offen.
Wo mehrere LXehrer vorhanden find, ift die Beitimmung
der Zahl und die Auswahl der beizuziehenden Lehrer der Lo-
falfchulbehörde überlajlen.
(M.-E. v. 8, Juli 1861.)
ai Beruf der Lokalfchulinspektionen beichränft jich haupt-
ächlich:
1) auf die Heberwachung de3 Schulbefuches und Berhängung
der Schulverfäunnißitrafen,
2) auf die Berathung über fchieliche Verlegung der gejeh-
PAR Serienzeit und zwedmäßige Anordnung der Schul-
tunden,
3) auf die Beantragung der nöthigen Reparaturen an Schul-
ge äuden und Anfchaffungen für folche bei der Gemeinde-
ehörde und Anzeige bei der Dijtrikt3verwaltungsbehörde
bei Säumnifjen der lebteren in diefer Beziehung,
4) auf Sorge für Neinhaltung und zmwedentiprechende Ein-
richtung der Schulftuben. *)
5) auf Evidenthaltung des Schulinventariumg,
6). auf die Bewirfung von Unterftühung armer Kinder mit
ae bei der Armenpflege und Vermittlung von
Sculpreien,
ni
®) cf. die M.- €. vom 13. Oftober 1865, die Gefundheitäpflege in den
Schulen betr. (abgedr. in den Kr.-U.-Bl.), dann die M.-E. glei-
hen Betreff vom 16. Januar 1867, Abfchnitt II, (ebendajelbft).
Stadelmann, Hodb. f. Tandgemeindeverwalt. 5. Aufl. 10,