152 1I. Abth. 8. 24. Aledirinalmefen.
baren Aufichrift und einem Kreu ji bezeichnen find und zu
denen nur der Befiter der Fabrit oder deflen Werfmeilter
den Schlüfjel haben darf.
Das Gift darf nur von der mit Aufbewahrung des
Schlüfjel3 betrauten Perfon abgegeben werden, und ed darf
die Abwägung nur in einer eigeng hiefür zu Haltenden Waage
mit nur hiefür beftimmten Gewichten und eigenen Xöffeln er-
folgen, welche in dem zur Aufbewahrung des Giftes beitimmte
ten Behältniß unter Berichluß zu Halten find.
Ueber die Quantität des begogenen Biftes, jowie über
die Zeit der Abgabe und Verwendung desfelben Hat der Ab-
gebende ein eigene Bud) zu führen.
Die Einhaltung diejer Beftimmungen hat der Bürger-
meifter gegebenen Falles aufs Genauefte zu überwachen und
bei Nichteinhaltung Dderfelben Anzeige an die Diftriftspolizei-
behörde zu madjen.
Ueber gefundheitöpolizeiliche Borjchriften in Bezug auf
Gegenstände des menjchlichen Gebraudes, dann Skinderfpiel-
waaren S. die Al. €. vom 6. Juni 1863 (Reabl. ©. 809),
über Beziehen neuer Wohnungen oder Mohnungsrätme 8. 27
unten.
f) Verhütung von Unglüdsfällen.
Zur Verhütung von Ungllidsfällen hat der Bürgermeifter
bei jedem fid) ergebenden Anlaß die Gemeindeangehörigen dur
Belehrung vor den Gefahren zu warnen, welehen man fi
beim Mangel der nöthigen Adıtfamfeit ausfebt, insbefondere
fe auf die Erftidungsfälle dur) Kohlendampf, auf die Folgen
ed Genufjes fchädlicher Pflanzen oder verdorbener Lebens-
mittel, auf dag erforderliche diätetifche Verhalten zur Zeit epi-
demifcher Krankheiten 2c. aufmerfjan zu machen. |
Hieher gehört aud) die Warnung vor dem Gebrauche ge-
fundheitsfchädlicher Eßgefchirre (Bolizeiftrafgefeßbud, Art. 133)
g) Auffiht auf Seiftesfranfe.
Eine Ha Obforge hat der Bürgermeifter der Auf-
fat auf Geiltesfranfe zu widmen und find die Verwaltung?
ehörden angewiefen, feine Thätigfeit in diefer Beziehung be>
jonders zu controliren, diefelben find verpflichtet, ein Ver-
zeihniß aller Geiftesfranfen ihres Xezirks zu führen m Itet®
evident zu halten.
Verwahrlofung geiftesfranfer Perfonen dur) die mit ihr