Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

IV Borworf. 
  
Sr wieweit diefe Aufgabe gelöft ift, muß der Beur- 
theilung des Xejers überlaffen werden, es wolle übrigens 
hiebet nicht unberüdfichtigt bleiben, daß die wejentlichiten 
der die Grundlage des Buches bildenden Beftimmungen erjt 
in den jüngiten Tagen erjchienen find, zur Bewältigung des 
umfangreihen Stoffes mithin nur ein jehr Furzer Zeit- 
raum gegeben und überdieß dem Werfaffer die hiefür dispo= 
nible Zeit bei feinen drängenden Berufsgefhäften nur jehr 
farg zugemefjen war. 
Möge das Yu darum eine nadhfihtige Aufnahme 
finden. 
Bayreuth, ven 25. Dezember 1869. 
W. Stadelmann.
	        
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