j. Abth. $. 5. Gemeindenermögen, 27T.
Handlohnafirums und treffenden yalß au de3 Ablöfungs-
Tapital3 ebenjo der jedes Jahr bis zur Ablöfung anfallende
Handlohnsbodenzins durch Unterjchrift feftgeftellt wird. ©. % or-
mular Beilage).
Die Ablöfungskapitalien jind im Kapitalienverzeichnifje in
Zugang zu bringen, bei Nichtablöjung der Sandfohnbarfeit
aber die fortan laufenden Bodenzinje in das NRentenregifter
einzutragen.
Nachläffe an ftändigen Gefällen werden am Beften unter
Zugrundelegung der vom Ef. Nentanıte Behufs der Steuernad)-
läffe erhobenen Schadensquoten gejchehen, außerdem müßten
fie in 4, Theilen durd) Sachverjtändige erhoben werden.
i) Mobiliarvermögen.
Das Sfnventar über das Mobiliarvermögen der Gcmern-
den und Stiftungen foll ftet3 evident erhalten werden und e&
find darım in demjelben alle Ju- und Abgänge jtet3 forgfäl-
tig einzutragen.
Wo wichtigere Urkunden, namentlich über Erwerbung von
Realitäten und Gerechtigfeiten vohanden find, find dem gi
ventar Berzeichniffe über diefelben beizufügen. (S.Jormular
Beilage 6
Der Bortrag im Inventar geichieht mit Ausscheidung
der verichiedenartigen Gegenjtände nad) folgenden Titeln;
I. Feuerlöfchrequifiten,
11. Werkzeuge zu Straffen- und andern Bauten,
II, Bieh und Fahrnig, jowie Wagengeräthichaften,
IV. Braugeräthichaften,
V. Keihenwägen und Zodtengräbergeräthichaften,
VI. Maaße und Gewichte,
VII. Bücher und Gefegblätter,
VIII, Amt3= und Canzleirequiiten,
IX. Andere Mobilien, al3 Tiie, Stühle ıc.
Ä, Gemeinderechnungen,
XI. Dokumente, Saal= und Xagerbüher, Pläne, Karten,
Berzeichnifie zc.
Nah jedem Titel it ein entjprechender Raum leer zu
lafien, um die Zugänge nachtragen zu fünnen; die Abgänge
werden jogleic) bei dem abgängigen Snventarftüd in der dazu
beitimmten Kolumne vorgetragen. (©. Zorın. Beil. 7.)