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Capital, verliehen vom Eigenthuͤmer an den, der es baut.
Rente des Gutsherrn ist blos der gewoͤhnliche Profit eines
im Lande steckenden Capitals, das nicht vom Eigenthuͤmer
selbst administrirt wird, sondern von dem, an den es verliehen
wurde, der uͤberdieß selbst noch ein zweites Capital
zuschießt, von dem auch er den gewoͤhnlichen Profit zieht.
Die Rente des Gutsherrn ist also nicht nur kein Beweis,
daß der Landbau wahrhaftig allein produzire, sondern sie
beweist nicht einmal im Allgemeinen, daß jener mehr produzire
als Manufakturen. Ein Capital auf Landbau verwandt
und eine gewisse Summe von Arbeit kann nach Abzug
aller Kosten vielleicht weniger thun, als ein gleiches
auf Manufakturen verwandt. Die Physiokraten sagen ferner:
8) die Arbeit des Handwerkers oder Künstlers
gebe dem Totalwerth des ganzen jährlichen
Produkts von Land und Arbeit keinen Zusatz.
Deun so viel auch die als Manufakturwaaren verarbeiteten
Theile der Landes-Produkte an Werth gewinnen mögen, so
viel seyen wieder auf der andern Seite die Produkte werth
gewesen, die der Manufakturisi bei seiner Arbeir verzehrre.
Das Einkommen der Gesellschaft werde also nicht durch positive
Ergiebigkeit der Arbeit des Manufakturisten, sondern.
blos durch Sparen und dkonomische Einschränkung vermehrt.
Allein dieß ist gerade, als wenn man sagen wollte: durch
die Arbeit dessen, der das Land baut, wird nicht wahrhaft
produzirt, weil er während seiner Arbeit eben so viele
manufakturirte Artikel verzehrt, als der Werth dessen beträgt,
was seine Arbeit hervorbringt. Auch ist unrichtig,
daß die Produkte, welche der Manufakturist während seiner
Arbeit verzehre, den Werth seiner Verarbeitung der
Landesprodukte aufhebe; denn die Arbeit des Handwerkers