Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

— 102 — 
Hierauf erbat sich der Abgeordnete Hoͤrhammer 
das Wort und aͤußerte Folgendes: 
Ich erlaube mir zu fragen, ob es noch moͤglich ist 
und ob wir noch Hoffnung haben, während der Dauer 
dieser Versammlung das Culturgesetz in der Kammer zur 
Berathung zu bringen, und erkläre dabey auêdrücklich, 
daß ich weit entfernt bin, dem Ausschusse oder dem Prä- 
sidium irgend einen Vorwurf machen zu wollen. 
Diesem Wursche schloß sich der Abgeordnete Dr. Rud- 
hart an, und mehrere Mitglieder des dritten Ausschusses 
erwiederten, daß der fragliche Gegenstand der Berathung 
im Ausschusse unterliege und längst erledigt seyn würde, 
wenn nicht die Aufgabe für den Ausschuß in Erledigung 
anderer Gesetzentwürfe gar zu groß gewesen wäre. 
Der erste Präsident Frhr. v. Schrenkerklärte hierauf: 
Das der dritte Ausschuß während der ganzen Dauer der 
Ständeversammlung mit einer anerkannten großen und 
angestrengten Thätigkeit der Bearbeitung aller ihm zuge- 
theilten Gesetzentwürfe sich unterzogen habe, daß die 
Berathung des Culturgesetzes vorgenommen worden sey, 
wie sich die Zeit dazu dargeboten habe, und daß bepy 
allem dem von Seite des Präsidiums die Beschleunigung 
dfters empfohlen worden wäre. 
Das Präsidium überließ daben dem Antragsteller zu 
erwägen, 
ob bey einer Aufgabe für die Ständeversammfung, 
wie die dermalige, zu deren Losung ein Zeitraum von 
mehr als einem Jahre erforderlich sepy, innerhalb 2 Mona- 
ten mehr geschehen konnte, als wirklich geschehen ist. 
Bedenkt man noch dabey, daß die Mitglieder des Aus- 
schusses außer ihren Sitzungen 80 öffentlichen Sitzungen 
der Kammer beywohnen mußten, so falle es noch mehr in 
die Augen, daß das Mogliche geschehen sey. Was endlich 
die gestellte Frage selbst betrifft, so erwiederte das Prä- 
sidium:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.