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Hierauf erbat sich der Abgeordnete Hoͤrhammer
das Wort und aͤußerte Folgendes:
Ich erlaube mir zu fragen, ob es noch moͤglich ist
und ob wir noch Hoffnung haben, während der Dauer
dieser Versammlung das Culturgesetz in der Kammer zur
Berathung zu bringen, und erkläre dabey auêdrücklich,
daß ich weit entfernt bin, dem Ausschusse oder dem Prä-
sidium irgend einen Vorwurf machen zu wollen.
Diesem Wursche schloß sich der Abgeordnete Dr. Rud-
hart an, und mehrere Mitglieder des dritten Ausschusses
erwiederten, daß der fragliche Gegenstand der Berathung
im Ausschusse unterliege und längst erledigt seyn würde,
wenn nicht die Aufgabe für den Ausschuß in Erledigung
anderer Gesetzentwürfe gar zu groß gewesen wäre.
Der erste Präsident Frhr. v. Schrenkerklärte hierauf:
Das der dritte Ausschuß während der ganzen Dauer der
Ständeversammlung mit einer anerkannten großen und
angestrengten Thätigkeit der Bearbeitung aller ihm zuge-
theilten Gesetzentwürfe sich unterzogen habe, daß die
Berathung des Culturgesetzes vorgenommen worden sey,
wie sich die Zeit dazu dargeboten habe, und daß bepy
allem dem von Seite des Präsidiums die Beschleunigung
dfters empfohlen worden wäre.
Das Präsidium überließ daben dem Antragsteller zu
erwägen,
ob bey einer Aufgabe für die Ständeversammfung,
wie die dermalige, zu deren Losung ein Zeitraum von
mehr als einem Jahre erforderlich sepy, innerhalb 2 Mona-
ten mehr geschehen konnte, als wirklich geschehen ist.
Bedenkt man noch dabey, daß die Mitglieder des Aus-
schusses außer ihren Sitzungen 80 öffentlichen Sitzungen
der Kammer beywohnen mußten, so falle es noch mehr in
die Augen, daß das Mogliche geschehen sey. Was endlich
die gestellte Frage selbst betrifft, so erwiederte das Prä-
sidium: