Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

ner neuen Zollordnung die Zustimmung in der Art, wie 
dieser Gesetzentwurf vorgelegt worden ist 7 
Wurde einstimmig verneint. 
2) Will die Kammer der Abgeordneten, daß der 9. 
2. des Entwurfes folgende Fassung erhalte: 
„Die Stadt Lindau kann von der Regierung, wenn 
die Stadtgemeinde es wünscht, die Rechte eines 
Freyhafens erhalten; sie wird alsdann entweder 
außer der Zolllinie gesetzt, oder mit der Berechti- 
gung zu einer freyen, außerhalb der Jolllinie lie- 
genden Niederlage versehen 7 
Wurde mit 608 gegen 24 Stimmen verneint. 
5) Will die Kammer, daß dieser J. 2. nach den 
Worten: „kann von der Regierung"“, blos den Beysatz 
erhalte: wenn die Stadtgemeinde es wünschté übri- 
gens aber unverändert bleibe?2 
Wurde mit 01 gegen 1 Stimme bejaht. 
4) Will die Kammer, daß dem g. 2. beyyefuͤgt 
werde: 
„Die Regierung kann auch andere Städte, deren Lage 
und Handel es erfordern, auf dieselbe Weise mit 
dem Rechte freper Stapelplätze ausstatten, wenn 
Magistrat und Handelsstand es wünschen. Die 
Berechtigung kann durch Verzichtleistung jederzeit 
wieder aufgegeben und nur in Folge neuer gesetz- 
licher Bestimmungen verloren werden 2 
Wurde mit 70 gegen 17 Stimmen verneint. 
5) Will die Kammer, daß der §. u. (die Umge- 
bung des Rheinkreises mit einer Zolllinie betr.) aus der 
ollordnung weggelassen werde 2 
Murde mit 50 gegen 54 Stimmen verneint. 
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