ner neuen Zollordnung die Zustimmung in der Art, wie
dieser Gesetzentwurf vorgelegt worden ist 7
Wurde einstimmig verneint.
2) Will die Kammer der Abgeordneten, daß der 9.
2. des Entwurfes folgende Fassung erhalte:
„Die Stadt Lindau kann von der Regierung, wenn
die Stadtgemeinde es wünscht, die Rechte eines
Freyhafens erhalten; sie wird alsdann entweder
außer der Zolllinie gesetzt, oder mit der Berechti-
gung zu einer freyen, außerhalb der Jolllinie lie-
genden Niederlage versehen 7
Wurde mit 608 gegen 24 Stimmen verneint.
5) Will die Kammer, daß dieser J. 2. nach den
Worten: „kann von der Regierung"“, blos den Beysatz
erhalte: wenn die Stadtgemeinde es wünschté übri-
gens aber unverändert bleibe?2
Wurde mit 01 gegen 1 Stimme bejaht.
4) Will die Kammer, daß dem g. 2. beyyefuͤgt
werde:
„Die Regierung kann auch andere Städte, deren Lage
und Handel es erfordern, auf dieselbe Weise mit
dem Rechte freper Stapelplätze ausstatten, wenn
Magistrat und Handelsstand es wünschen. Die
Berechtigung kann durch Verzichtleistung jederzeit
wieder aufgegeben und nur in Folge neuer gesetz-
licher Bestimmungen verloren werden 2
Wurde mit 70 gegen 17 Stimmen verneint.
5) Will die Kammer, daß der §. u. (die Umge-
bung des Rheinkreises mit einer Zolllinie betr.) aus der
ollordnung weggelassen werde 2
Murde mit 50 gegen 54 Stimmen verneint.
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