Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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6) Will die Kammer, daß dieser &. 4. nach den 
Worten: „der Regierung ist es“, den Beysatz erhalte: 
üim Einvernehmen mit dem Landrathe im Rheinkreise“, 
übrigens aber beybehalten werde? 
Wurde mit 32 gegen 10 Stimmen bejaht. 
7) Will die Kammer, daß der F. 5. des Entwurfes 
weggelassen werde? 
Wurde mit 82 gegen 10 Stimmen verneint. 
3) Will die Kammer, daß im . 8. nach den Wor- 
ten: „woraus Salzé, beygefügt werde: „Im Großen ?6 
Wurde mit 70 gegen 20 Stimmen verneint. 
0) Will die Kammer, daß in eben diesem F. 8. 
nach den Worten: „eingeführt werden“, beygesetzt wer- 
de: „die verbotenen Stoffe sind zuvor oöffentlich bekannt 
zu machen“ " 
Wurde mit 51 gegen 41 Stimmen bejaht. 
10) Will die Kammer, daß in eben diesem g. 8. 
nach den Worten: daller jener Stoffe“, beygefügt werde: 
ainsbesondere Wärm= und Kernpfannensteine ausländi- 
scher Salinen“? 
Wurde mit 56 gegen 30 Stimmen bejaht. 
11) Will die Kammer, daß §. 8. folgenden Bep- 
sats erhalte: 
„Die Bestimmungen dieses F. finden auch Anwendung 
auf den Rheinkreis"? 
Wurde einstimmig bejaht. 
12) Will die Kammer, daß §. 10. folgende Fassung 
erhalte: 
„Auch bleibt es der Regierung vorbehalten, die Aus- 
fuhr des Salpeters zu verbieten, wenn sie dieses
	        
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