Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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31) Will die Kammer, daß in der in Frage 28. ent- 
haltenen Fassung des F. 15. nach dem Worte: Herkunft 
die Worte: „und Bestimmung““ weggelassen werden? 
Diese Frage siel hinweg. 
32) Will die Kammer, daß in der in Frage 28. ent- 
haltenen Fassung des §. 15. der Schlußsatz: „In dieser 
Beziehung wird tc.“ bis an das Ende wegbleibe? 
Diese Frage siel hinweg. 
35) Will die Kammer, daß dem 9. 15. beygesetzt 
werde: 
„Der Durchfuhrzoll wird auf 127 kr. per Centner 
in Marximo fesigesetzt, auf den Straßen jedoch, 
welche kürzer als 50 Stunden sind, wird für jede 
Stunde ein Pfennig vom Centner als Durchfuhr- 
zoll erhoben.“ — 
„Die in der Verordnung vom 1##ten December 
1820. für die Durchfuhrzdlle ausgesprochenen Be- 
freyungen dauern überdieß fort, und werden in ei- 
nem diesem Gesetze angehängten Verzeichnisse von 
neuen bekannt gemacht.“ 
„Diejenigen durchgehenden Handelsgüter, die 
mit dem Frachtbriefe eines zur Spedition be- 
richtigten IJuländers bey einem Hallamte verladen 
werden, sind vom Durchgangszolle frey. Die Durch- 
gangszolle von andern, als nach dem Gewichte be- 
legten Gegenständen werden in einem eigenen Tarife 
(laut Beylage) mit dieser Jollordnung bekannt ge- 
macht?“ 
Wurde mit 76 gegen 16 Stimmen verneint. 
5) Will die Kammer, daß der in vorstehender Frage 
beantragte Bepsatz zu . 16. nur mit der Veränderung 
statt finde, daß im Absatze 5. desselben statt der Worte:
	        
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