Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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„sind vom Durchgangszolle frey,“ gesetzt wer- 
de: entrichten die Halfte Durchgangszoll?“ 
Wurde mit 72 gegen 20 Stimmen verneint. 
35) Will die Kammer, daß eben dieser Beysatz nur 
in folgender Art statt finde, daß der erste Absatz des- 
selben unverändert beybehalten werde; der zweyte Ab- 
satz aber ganz, und der dritte bis zu den Worten: 
„sind vom Durchgangszolle frey“ einschlüssig 
weggelassen werden; sofort vor dem dritten Absatze der 
Satz: „Die Durchgangszölle von andern 2c.:#"“ 
bis zum Schlusse bepbehalten werde?2 
Wurde mit 71 gegen 21 Stimmen verneint. 
50) Will die Kammer, daß der in den vorstehenden 
Fragen 33. bis 35. behandelte Zusatz zu F. 16. anstatt 
zu diesem §. zu dem S. 00. des Gesetzentwurfes ge- 
macht werde? 
Diese Frage siel hinweg. 
57) Will die Kammer, daß die 96. 17. und 18. lauten: 
„Die Einfuhrzölle (Ausfuhrzdlle) werden 
nach dem beyliegenden Tarife erhoben?“ 
Wurde einstimmig bejaht. 
38) Will die Kammer, daß im §. 10. vor dem Worte: 
„Passirschein“ eingeschaltet werde: unentgeltlich 
auszustellender?!“ 
Wurde einstimmig bejahr. 
50) Will die Kammer, daß der §. 20. folgender- 
maßen gefaßt werde; 
„Das Weggeld soll ben Gegenständen der Durchfuhr 
in 127 kr. vom Centner in Marimo bestehen.“ 
„Auf den Strassen, welche kürzer als 50 Stun- 
den sind, wird für jede Stunde ein Pennig we- 
niger vom Centner vergütet.“
	        
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