Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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welche im Tarife vom Faß bis zu 12 kr., vom Stück bis 
zu 1 fl., vom Eimer bis zu 45 kr. und von der Pferdlast 
bis zu 24 kr. belegt sind? 
Wurde mit 70 gegen 18 Stimmen bejaht. 
48) Will die Kammer, daß hinsichtlich der Weggelder 
bey der Einfuhr bestimmt werde, von allen jenen Artikeln 
wird eine fire Gebühr von 12 kr. erhoben, welche im 
Tarife mit 5 fl. 20 kr. bis 15 fl. einschlüssig per Centner, 
dann vom Güldenwerth zu 0 und„0 kr., belegt sind? 
Wurde mit 65 gegen 25 Stimmen bejaht. 
40) Will die Kammer, daß hinsichtlich der Weggelder 
bey der Einfuhr bestimmt werde, von allen jenen Artikeln 
wird eine fire Gebühr von 127 kr. erhoben, welche im 
Tarife vom Stück bis zu 4 fl., vom Eimer bis zu ##fl. 
belegt sind?2 
Wurde mit 65 gegen 25 Stimmen bejaht. 
50) Will die Kammer, daß hinsichtlich der Weggelder 
bep der Einfuhr bestimmt werde, alle höher belegten Artikel 
bezahlen per Centner oder vom Guldenwerth oder per 
Stück 25 kr.7 
Wurde mit 56 gegen 33 Stimmen bejaht. 
51) Will die Kammer, daß hinsichtlich der Weggelder 
bey der Einfuhr bestimmt werde, Holz bezahlt die Stunde 
per Pferdlast # kr. 2 
Wurde mit 60 gegen 28 Stimmen bejaht. 
52) Will die Kammer, daß hinsichtlich der Weggelder 
bey der Einfuhr bestimmt werde, Holz bezahlt für die 
Stunde vom Fahrzeuge 2 kr. 2 
Wurde mit 60 gegen 28 Stimmen bejaht. 
55) Will die Kammer, daß im Falle die in den Fra- 
gen 45. bis 52. incl. beantragten Bestimmungen hinsicht-
	        
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