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68) Will die Kammer, daß bestimmt werde, Getreide
bezahlt bey der Ausfuhr kein Weggeld?
Diese Frage siel hinweg.
69) Will die Kammer, daß bestimmt werde, alles
Vieh ist im Ausgange vom Weggelde frey?
Diese Frage fiel hinweg.
70) Will die Kammer; daß in dem Falle, daß die
in vorstehender Frage enthaltenen Bestimmungen hinsicht-
lich des Weggeldes bey der Ausfuhr angenommen wer-
den, auch gesetzlich ausgespröchen werde, im innern
Verkehr sey alles Weggeld nufgehoben?
Diese Frage siel hinweg.
71) Will die Kammer, daß den 66. 20. und 21. noch
zugesetzt werde, für die im Vollgesetze von 1310. S. 00.
unter Vieh aufgefuͤhrten Gegenstaͤnde, als Pferde rc. be-
stehe das Weggeld, wo es statt findet, in 2 dl. und für
Fällen, Rinder 2c. in 2 hl. per Stunde und Stück?
Diese Frage siel hinweg.
72) Will die Kammer, daß für jeden Fall die in dem
Tarife von 1810. den inländischen Handelolenten für ihr
eigenes Fuhrwerk, und den Krämerwägen zum Behufe
des inz und ausländischen Marktbesuches ertheilte Weg-
geldfreyheit, auch auf die Fabrikanten und Landwirthe
ausgedehnt werde?
Diese Frage fiel binweg.
75) Will die Kammer, daß, wenn das Weageld im in-
nern Verkehr und für die Ausfuhr nicht aufhören sollte,
doch alle inländischen Waaren und Erzeugnisse, welche
in das Ausland gehen, vom Weggelde befrept werden?
Diese Füage fiel hinweg.
74) Will die Kammer, daß wenn das Wehgeld im
innern Verkehr und für die Auêfuhr nicht aufhdren sollte,