Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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LO— 
Weise geänderr werde: 
„Der Regierung wird überlassen, durch besondere Ver- 
ordnungen die Einfuhrzoèlle herabzusetzen, und mit- 
telst Handelsvertraͤge die Eingangszolle zu verän- 
Landwirthschaft, der Industrie und des Handels 
angemessen ist. 
„Die veränderten Zölle erhalten aber erst durch 
die Zustimmung der nächstfolgenden Ständeversamm- 
lung gesetzliche Kraft. Erfolgt diese nicht, so tre- 
ten für die betreffenden Gegenstände die frühern ge- 
setzlichen Zollsätze wieder ein, insofern nicht im ver- 
fassungsmäßigen Wege neue gesetzliche Bestimmun- 
gen erlassen werden 2 
Diese Frage fiel hinweg. 
01) Will die Kammer, daß, es mag was immer 
für eine Fassung des H. 27. beliebt werden, in das Ge- 
setz die Bestimmung aufgenommen werde: 
»Bey entstehendem Zweifel über die Einreihung eines 
Gegenstandes unter seine Tarifsrubrik ist derselbe 
jedesmal unter die geringst belegte Rubrik einzu- 
reihen, bis weitere gesetzliche Verfügung erfolgt? 
Wurde mit 62 gegen 30 Stimmen verneint. 
02) Will die Kammer, daß, es mag was immer 
für eine Fassung des g. 27. angenommen werden, die 
nächste Ständeversammlung als die vom Jahre 1331 
in demselben bezeichnet werde? 
Diese Frage fiel weg.
	        
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