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105) Will die Kammer, daß zu §. 55. bestimmt
werde, daß in den Fällen, in welchen aus den Differen-
zen zwischen den Jollpflichtigen und den Jollbeamten über
die Anwendung des Zolltarifs und die Entrichtung des
Zollsatzes eine Rechtsverletzung sich ergibt, die Entschei-
dung immer alsbald den Gerichten zustehe 7
Wurde mit 68 gegen 20 Stimmen verneint.
Hier fand sich das Präsidium veranlaßt, die Sitzung
zu unterbrechen und die Mitglieder zur Fortsetzung der
Abstimmung auf
Abends 5 Uhr
einzuladen.
Freyherr von Schrenk, erster Präfident.
Vetterlein, erster Secretär.
Geschehen München am 13 Juny 1828 Abends 5 Uhr
in geheimer Sitzung der Kammer der Abgeordneten und in
Gegenwart von 80 Mitgliedern, die sich durch Zu= und
Abgang bey den einzelnen Abstimmungen mehrten oder
minderten.
Der Präsidialeinladung von heute Mittag zu Folge
wurde die Abstimmung über die neue Jollordnung fortge-
setzt und in gesetzlicher Form weiter Folgendes beschlossen:
100) Will die Kammer, daß zu §. 34 die Bestim-
mung bepygefügt werde:
„Diese Beschlüsse unterliegen alsbald dem Vollzuge; je-
doch bleibt demjenigen, welcher glaubt, daß ihm
eine widerrechtliche Zahlung aufgebürdet worden
sep, unbenommen, den Rechtsweg zu ergreifen, und
den Gegenstand der richterlichen Entscheidung zu
unterstellen?
Wurde mit 68 gegen 12 Stimmen bejaht.
107) Will die Kammer, daß der §. 35. auf folgende
Art gefaßt werde: