Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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9. 30. von: „so findet“ ꝛc. bis zum Ende weg- 
bleibe?- 
Wurde mit 80 gegen 3 Stimmen verneint. 
112) Will die Kammer, daß dem F. 36. am Schlusse 
beygefügt werde 
„Zieht der Fuhrmann vor, sogleich wieder umzukehren 
und über die Grenze zurückzufahren, so ist es ihm 
zu gestatten.“ 
„Gleichfalls steht es ihm frey, unter Aufsicht des 
Zollamts seine Ladung so einzurichten, daß sie nach 
Vorschrift des F. 55. mit Schnur und Siegel voll- 
ständig belegt werden könne.“ 
„Will aber der Fuhrmann nicht umkehren und kann 
auch seine Ladung nicht so eingerichtet werden, daß 
sie mit Schnur und Siegel belegt werden kann, so 
muß er abladen und jedes einzelne Frachtstück mit 
Schnur und Siegel vollständig belegt werden?“ 
Wurde mit 32 gegen 1 Stimme bejaht. 
113) Will die Kammer, daß dem 6. 30. nach den 
Worten: „Gäter enthalten“ beygesetzt werde: „so wie 
alle zum Abstoß schon im voraus bestimmten Ladungen?““ 
Wurde mit 07 gegen 17 Stimmen verneint. 
114) Will die Kammer, daß dieser §. 59. folgenden 
Beysatze erhalte: 1 
„und es muüssen beym Eintritte die einzelnen Colli ab- 
gewogen, äußerlich controllirt und versichert werden?“ 
Wurde mit 01 gegen 235 Stimmen verneint. 
115) Will die Kammer, daß zu 6. 30. das Waggeld 
von zwey Kreuzer auf einen Kreuzer herabgesetzt werde?“ 
Diese Frage fiel hinweg. 
110) Will die Kammer, daß dem F§. 40. beygesetzt 
werde:
	        
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