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claration des Jollpflichtigen ausgemittelt ist, wird“
u. s. w. wie im 9.7
Wurde mit 30 gegen 1 Stimme bejaht.
151) Will die Kammer, daß der erste Absatz dieses
beantragten Einganges des 9. 65. diesem §. nachgesetzet
werde?
Diese Frage siel hinweg,
152) Will die Kammer, daß im §F. 65. Zeile 5. statt;
vein Waggeld von dreyp Kreuzern " gesetzt werde; vein
Waggeld von zwey Kreuzern?“
Diese Frage fiel hinweg,
153) Will die Kammer, daß im §J. 64. nach dem
Worte: „Stücke“ eingeschaltet werde: „gleichviel, es
sepen die Gegenstände zollfrey oder nicht?“
Wurde einstimmig bejaht.
154) Will die Kammer, daß im §. 65. Zeile 3. statt
des Wortes: „Ortspolizeybeborde gesetzt werde; „hiezu
ermächtigte, auf dem Jollschein bemerkte Person?“
Wurde mit 30 gegen 1 Stimme bejaht.
155) Will die Kammer, daß im §ç. 05, nach den
Worten: psogleich an“ statt des nachfolgenden Theils des
. gesetzt werde: Pdem anwesenden Zoll-Gendarmen gegen
einen Jollgegenschein abzugeben?“
Diese Frage fiel hinweg,
150) Will die Kammer, daß im (. 605. von eben
diesen Worten an der Nachsatz dieses J. laute; „die Joll-
wache gegen einen Gegenschein abzugeben ?“
Diese Frage fiel hinweg.
157) Will die Kammer, daß zum Capitel III. nach
dem §. 68. noch beygefügt werde:
„Reisende, welche über die Gränze hereinkommen, ha-