Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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bewilligungen, jedoch so abhaͤngen, daß sie moͤglichst 
gleich an die mittlern und kleinern Gewerbe so gut als 
an die groffen verliehen werden.“ 
wAuch sollen die Resultate derselben den Ständen des 
Keichs bep ihrer jedesmaligen Versammlung mitgetheilt 
werden.“ 
„Dekgleichen Bewilligungen sind auf Wohlverhalten zu 
bedingen, bep Uebelverhalten daher von selbst widerru- 
fen, und jedesmal durch das Regierungsblatt und die 
tetreffenden Rreisblätter zur bffentlichen Kenntniß zu 
bringen.“ 
Die bereits bis jetzt bewilligten Beguͤnstigungen sind 
durch Mittheilung ihrer Resultate an die Staͤnde des Reichs 
zu beleuchten, und vor ihrer Bestaͤtigung einer gediege- 
nen Revision zu unterlegen.“ 
Wurde mit 47 gegen 45 Stimmen, bejaht. 
20 3) Will die Kammer, daß in dem 9. qa., wie 
er im Entwurfe gefaßt ist, nach den Worten: „Fabri- 
ken und Manufacturens blos beygefügt werde: 
und Gewerben?« 
Diese Frage fiel hinweg. 
204) Will die Kammer, daß Beguͤnstigungen uͤber- 
haupt nur fuͤr rohe Stoffe, nicht aber fuͤr Halbfabrikate 
statt finden? 
Diese Frage siel hinweg. 
205) Will die Kammer, daß die im F. 94. genann- 
ten Begünstigungen auch den Kaufleuten zugestanden werden? 
Wuarde mit 68 gegen 22 Stimmen verneint. 
205) Will die Kammer, daß anstatt des g. 94. im 
Entwurf gesetzt werde: * 
13“
	        
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