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bewilligungen, jedoch so abhaͤngen, daß sie moͤglichst
gleich an die mittlern und kleinern Gewerbe so gut als
an die groffen verliehen werden.“
wAuch sollen die Resultate derselben den Ständen des
Keichs bep ihrer jedesmaligen Versammlung mitgetheilt
werden.“
„Dekgleichen Bewilligungen sind auf Wohlverhalten zu
bedingen, bep Uebelverhalten daher von selbst widerru-
fen, und jedesmal durch das Regierungsblatt und die
tetreffenden Rreisblätter zur bffentlichen Kenntniß zu
bringen.“
Die bereits bis jetzt bewilligten Beguͤnstigungen sind
durch Mittheilung ihrer Resultate an die Staͤnde des Reichs
zu beleuchten, und vor ihrer Bestaͤtigung einer gediege-
nen Revision zu unterlegen.“
Wurde mit 47 gegen 45 Stimmen, bejaht.
20 3) Will die Kammer, daß in dem 9. qa., wie
er im Entwurfe gefaßt ist, nach den Worten: „Fabri-
ken und Manufacturens blos beygefügt werde:
und Gewerben?«
Diese Frage fiel hinweg.
204) Will die Kammer, daß Beguͤnstigungen uͤber-
haupt nur fuͤr rohe Stoffe, nicht aber fuͤr Halbfabrikate
statt finden?
Diese Frage siel hinweg.
205) Will die Kammer, daß die im F. 94. genann-
ten Begünstigungen auch den Kaufleuten zugestanden werden?
Wuarde mit 68 gegen 22 Stimmen verneint.
205) Will die Kammer, daß anstatt des g. 94. im
Entwurf gesetzt werde: *
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