Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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steigt, so kann der Staatscasse daraus dasjenige er- 
setzt werden, was die Zollgefälle in den vorherge- 
henden Jahren allenfalls minder ertragen haben. 
Zeigt sich ein Ueberschuß der Zollgefälle, so soll die 
Regierung den dritten Theil zu außerordentlichen Be- 
lohnungen der Jollbediensteten, und zu Unterstützung 
namentlich derjenigen, welche im Dienste beschädiger 
wurden, und die übrigen zwey Drittheile zu Prämien 
fär die inländische Fabrikation und Production von 
Handelsgewächsen verwenden 25 
Wurde mit 54 gegen 34 Stimmen verneint. 
255) Will die Kammer, daß im g. 110. nur statt 
der Worte: „Zwey Millionen sechzigtausend Gulden ge- 
setzt werde: Pdie jedesmalige budgetmäßige Summe"“ und 
der F. übrigens unverändert bleibe? 
Wurde mit 87 gegen 1 Stimme bejaht. 
250) Will die Kammer, daß zu . 120. der Tag 
der Verkündung der neuen Jollordnung so ausgesprochen 
werde, daß er mit Hinsicht auf die weiteste Entfernung 
vom Centralsitze der Staatsregierung bestimmt, somit je- 
der Mißbrauch unmdglich werde? 
Wurde einstimmig bejahr. 
257) Wünscht die Kammer, daß im §. 11. statt: 
zugeordnet " gesetzt werde: gvuntergeordner 24 
Wurde mit 88 gegen 1 Stimme bejaht. 
258) Wünscht die Kammer, daß dieser Wunsch als 
Modification ausgesprochen werde? 
Diese Frage fiel hinweg. 
250) Wünscht die Kammer, daß zu §. 12. die ein- 
gegangenen Hallen wieder hergestellt werden mdgen? 
Wurde mit 553 gegen 55 Stimmen bejaht.
	        
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