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275) Wuͤnscht die Kammer, daß wenn diese Fassung
des §. 35. angenommen wird, die §. 50 u. 30. hinweg-
fallen?
Diese Frage siel hinweg.
270) Wünscht die Kammer, daß zu §. 35. die In-
struction zu vollständiger Belegung der Ladung mit Schnur
und Siegel dffentlich bekannt gemacht werde?
Wurde mit 07 gegen 21 Stimmen bejaht.
277) Wünscht die Kammer, daß dieser Wunsch als
Modification vorgetragen werde 2
Diese Frage fiel hinweg.
278) Wünscht die Kammer, daß im . 54. nach den
Worten: gals durchgehende ;“ beygesetzt werde: poder als
Hallgut 24
Wurde mit 57 gegen 31 Stimmen bejaht.
270) Wünscht die Kammer, daß der F. 54. folgen-
den Zusatz erhalte:
„Die vom Frachtführer fär eigene Rechnung einzufüh-
renden zollbaren Gütek sind, nach erhobener Decla-
ration dem einschlägigen Hallamte zuzuweisen, wel-
ches solche der geeigneten Behandlung mit Beyziehung
eines berechtigten Kaufmanns, nach der Wahl des
Eigners, unterstellt 24
Wurde mit 48 gegen 40 Stimmen bejaht.
280) Wünscht die Kammer, daß zu §. 80. die zum
inländischen Verbrauche bestimmten Güter drey Tage und
die zum Durchgang bestimmten 14 Tage von der Entrich-
tung der Gebühr befreyt seyn mochten, wenn nicht um
gleiche Rechnung zu machen, allen Gütern ohne Aus-
nahme eine Niederlagsfreyheit von 14 Tagen gestattet
werden will?
Wurde mit 76 gegen 12 Stimmen bejaht.