Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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sicht auf die weiteste Entfernung vom Centralsitze der 
Staatsregierung bestimmt, somit jeder Mißbrauch un- 
möglich werde. 
Mit diesen Modificationen glaubt die Kammer der 
Abgeordneten nachfolgende Wünsche verbinden zu mussen: 
1) Im §. 11. mochte statt „zugeordnet“ gesetzt wer- 
den: „untergeordnet.“ 
2) Im . 12. wäre auszusprechen, daß die eingegan- 
genen Hallen wieder hergestellt, werden sollen. 
3) Die Bewohner des Rheinkreises mochten hinsichtlich 
des Weggeldes und der Brücken = und Pflasterzdlle 
in den obern 7 Kreisen mit den übrigen Inländern 
gleich behandelt werden. 
7) Im §. 25. wäre von der Regierung Vorforge zu 
treffen, daß den Mißbräuchen und Uebergriffen der Pri- 
vateigenthümer von Canal,= und Wehrdffnungen nach 
Moglichkeit vorgebengt werde. 
5) Mochte die Staatsregierung kräftig dafür sorgen, 
daß die schädlichen Wehrldcher bald ganz beseitigr 
werden. 
60) Im §. 28. wären unter die zu begünstigenden 
Staßenzuge aufzunehmen: 
die Straße von Hof nach Regensburg und die von 
Nordhalben und von Buch am Forst über Bamberg 
nach Regensburg führenden Straßen; dann die Do- 
nau und der Main. 
7) Im 6. 20. wäre zu bestimmen, daß den an den 
Gränzen wohnenden Inländern der Verkehr mit ei- 
nigen Stücken Vieh, dann mit Obst und Früchten 
erleichtert werden soll. 
3) Im g. 30. mdge die Bestimmung aufgenommen 
werden, daß diejenigen Gränzbewohner, in deren Ge-
	        
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