Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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jeden Mißbrauchs angeordnet und jede Defraudation ei- 
nes Begünstigten nach aller Strenge bestraft werden wird. 
15) Im §. 100. wäre auszusprechen, daß die betref- 
fenden Beamten dafür verantwortlich erklärt werden, wenn 
sie die in diesem F. bezeichnete Untersuchung nicht inner- 
halb des bestimmten Termins veraulassen und vornehmen. 
10) Im §. 120. Zeile 5. mochten die Worte: 
mmit Ausnahme der im §. 21. bezeichneten Bestimmun= 
gen" 
weggelassen werden. 
17) Der Wein im Untermainkreise wäre mit dem Weine 
im Rheinkreise gleich zu behandeln, derselbe also von dem 
Guldenzoll und andern Accisen, womit er zur Zeit noch 
belastet ist, zu befreyen. 
13) Mdbchte auf Beseitigung der in Beziehung auf 
Behandlung des Transits in Bayern und Würtemberg 
bestehenden Ungleichheiten hingewirkt werden. 
10) Den Juden und Hausirern wäre 
a) der Hausirhandel an den Gränzen des Reichs gänz- 
lich zu verbieten und 
b) im Innern des Landes nur mit inländischen Fabri- 
katen und Producten zu gestatten. 
München den 17. Juny 1828. 
Frhr. von Schrenk, erster Präsident. 
Vetterlein, erster Secretär. 
Die Kammer der Abgeordneten 
übergibt 
der Kanmer der Reichsräthe 
den anliegenden Gesetzvorschlag Sr. Majestät des 
Königé, eine neue Jollordnung betr., mit dem hierüber 
gefaßten Beschlusse.
	        
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