sion beyzutretenden Mitglieder des Oberappellationsge-
richts schlägt solche die Wahl von sechs Candkdaten vor,
aus welchen Seine Magjestät der Kbntg drev
und zugleich aus den übrigen einen Ersatzmann zu be-
nennen haben sollen, welche ein für allemak, se lange
fie Mitglieder des Oberappellationsgerichts sind, Mitglie-
der der Commission seyn sollen.
Der Ausschuß findet keinen Anstand, der hohen Kan-
mer die Annahme dieser Bestimmung zu begutachten, In-
dem er in dem Vorschlage von sechs Candidaten die An-
erkennung des der Krone zustehenden Rechtes der Besetzung
der Staatsämter findet, und in der nicht alle Jahre wech-
selnden Function der Mitglieder des koniglichen Oberappel-
lationsgerichts eine höhere Stabilität der Commission,
welche in mehrfacher Beziehung nur Vortheile gewüähren
kam, anerkennt.
e) Den Vorsitz bey der Commission will die Kammer
der Reichsräthe dem Staatsrathspräsidenten nur unter
der Voraussetzung einräumen, wenu demselben kein
Portefeuille anvertraut ist. Die Kammer der
Abgeordneten fand in dem Portefeuille des Staatsraths-=
Fräsidenten kein Hinderniß, ihm den Präsidentenstuhl be
der fraglichen Commission einzuräumen, sie konnte dies
ohne Bedenken deßhalb, weil sie dem Präsidenten keine
entscheidende Stimme einräumen wollte. Allein da
hiemit die Kammer der Reichsräthe nicht einverstanden
ist, so mußte sie narürlich darauf bedacht seyn, vorerst
das Portefeuille aus dem Wege zu räumen. Hiemit ist
nun auch der erste Ausschuß einverstanden, glaubt jedoch
noch einen Schritt weiter gehen und der hohen Kammer
zur Herstellung einer großern Gewährschaft für die rück-
sichtslore emscheidende Stimme des Präsidenten der bo-
ben Kamme bezutachten zu mussen, dieser Modifscarion
nur dann die Zustimmung zu geben, wenn nach dem Worte