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daß eine nicht gesetzliche Abgabe gefordert wurde, — und
daß diese Verhandlungen und die darauf gegruͤndeten
Beschluͤsse Hauptgrundsaͤulen der dortigen Verfassung ge-
worden sind.
Ich haͤtte gewuͤnscht, daß diese Beschwerde nicht von
einem meines Standes gekommen wäre; allein, meine
Herren, glauben Sie nicht, daß Staatsbürger meines Stan-
des eher geneigt sind, Beschwerden vorzubringen ; sie koͤn-
nen es nur leichter als mancher arme Buͤrger oder Bauer,
der die Kosten scheut, und nur deßhalb schweigt.
Wuͤrden wir in dem Fall seyn, daß nur einmal
beyde Kammern eine Beschwerde als begruͤndet erachteten,
dann duͤrften Sie uͤberzeugt seyn, daß dadurch das offent-
liche Zutrauen in die Ständeversammlung ungemein er-
höht würde. Allein wir sind in der vierten Ständeversamm-
lung, und noch keine Beschwerde wurde als begründet
dem König vorgelegt; das macht, daß die Nation glaubt,
es wäre unmdglich, für irgend eine Beschwerde bep der
Ständeversammlung Abhülfe zu finden, und daß deßhalb
viele begründete Beschwerdepuncte gar nicht zu unserer
Kenntniß gebracht werden.
Also auch aus diesem politischen Grunde, meine Her-
ren, empfehle ich Ihnen diese Sache mit der Bitte, sie
nicht als gleichgültig zu behandeln, und die Gründe, welche
für den Beschwerdeführer sprechen, in reife Ueberlegung zu
ziehen.
Der Abgeordnete von Stachelhausen: Es scheint
mir nicht, daß das lichtvolle und erschdpfende Votum
des zweyten Herrn Präsfidenten durch die detaillirte Wi-
derlegung des verehrlichen Redners vor mir, Freyherrn
v. Closen, entkräftet worden wäre. Wenn nun auch
dieses Votum durchaus keinen Zweifel mehr über den
Berathungsgegenstand übrig läßt, so erlaube ich mir den-