Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

Ich finde es daher viel angemessener, daß der Vor- 
ttand dieser Stelle der Präsident des Oberappellations- 
gerichts sey, wie das in Preußen der Fall ist, wo der 
Präsident des Kammergerichts immer auch Präsident der 
Srelle für Entscheidung der Competenzconflicte ist. 
Ich habe früher schon dieses angeregt, aber es war 
schon zu spät; gegenwärtig gibt es hiezu neue Gele- 
genheit. « 
Mein Antrag geht also dahin, principaliter die frü— 
here Fassung beyzubehalten, so dass, wenn gleiche Stim- 
men sind, der Vorstand eine Entscheidung nicht habe, 
sondern die Sache an die Justizstelle übergeht. — Soll 
ober dieses nicht beliebt werden, so geht mein weiterer 
Porschlag dahin, daß der Präsident des Oberappellations= 
gerchts, Vorstend dieser Stelle seyn soll. 
Der Abgeordnete Graf von Benzel = Sternau. 
Erwaͤge ich, meine Herren! die zu Gunsten des abän- 
dernden Beschlusses vorgerragenen Grunde gegen die Grund- 
lagen unsers frühern, abermals von der ersten Kammer nach 
kaum 5 Monaten zur Umwandlung ausersebenen Be- 
schlusses, so sehe ich den Bestand dieses letztern ungekränkt. 
Hiezu ist erferderlich, daß wir beyde mit dem eigentlichen 
Hauptmotio unserer damaligen Bestimmung vergleichen. 
Dies Hauptmotiv allein mag heute als Prüfstein gelten. 
Dies Hauptmotiv war, soviel mir mein Erinnerungs- 
bewußtseyn und meine Ueberzeugung sagen, darin be- 
gründet, daß wir in einer so delicaten, für Regierung 
und Kammer delicaten Sache die Regierung selbst, deren 
financielles Interesse so Läufig bey den Competenzconflic= 
ten zur Sprache kommt, so wie die Staateburger, und 
endlich auch. und hauptsächlich die zur Entscheidung be- 
rufene Stelle im Ganzen sowohl als in Beziehung auf 
ihre einzelnen Mitglieder in die möglichster Weise zu er- 
reichende Lage der Unbefangenbeit und auf den fesien
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.