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1) „fuͤr Michael Bauer, Lutz, Austraͤgler zu Sinz-
hausen als Zehrpfennig seines Guts besitzenden Sohns
zur ferneren Ansässigmachung bestimmt
150 fl.
2) „Ein Kaufschillingsrest von Georg Ostermaier
zu Werhenried für die Mathias Forster und Ma-
thias Fürtlerschen Eheleute zu Ossenzhansen und
Buchesried, deponirt am 30. Jänner 1627.
50 fl.
5) „Von Ignaz Bauer, Barth zu Rohrbach, Kauf-
schillingsgelder für die Gottschalkischen Relicten,
allda deponirt am 20. Januar 1327.
200 fl.
Diese Depositengelder wurden von Commissions we-
gen dem neu antretenden Gerichtshalter Buchner
sogleich übergeben.“
Der Gutzherr enthielt sich auch jeder Remonstration
gegen den dem Landgerichte ertheilten Auftrag, und jeder
Beschwerde über den Vollzug desselben.
Als aber Buchner am 15. Oct. 1827 mit Tode
abging, verwahrte sich von Koch bey der Präsentation
des neuen Gerichtshalters Escherich in der Vorstellung
vom 10. Nov. 1827 gegen die Gerichts-oder Actenüber-
gabe, und die Voerstellung des Beamten durch das Land-
gericht, so wie auch gegen alle daraus entstehenden Kosten,
da die Einweisung und Amtsübergabe nur ihm selbst als
Gutsherrn zustehe.
Die Kreisregierung glaubte auf diese Protestation
nicht Rücksicht nehmen zu dürfen, und berichtete über den
ergriffenen Recurs unter Anderem Folgendes:
„Es sind übrigens die Amtsverhältnisse von Rohr-
„bach und Sünzhausen noch immer von der Art, daß