Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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1) „fuͤr Michael Bauer, Lutz, Austraͤgler zu Sinz- 
hausen als Zehrpfennig seines Guts besitzenden Sohns 
zur ferneren Ansässigmachung bestimmt 
150 fl. 
2) „Ein Kaufschillingsrest von Georg Ostermaier 
zu Werhenried für die Mathias Forster und Ma- 
thias Fürtlerschen Eheleute zu Ossenzhansen und 
Buchesried, deponirt am 30. Jänner 1627. 
50 fl. 
5) „Von Ignaz Bauer, Barth zu Rohrbach, Kauf- 
schillingsgelder für die Gottschalkischen Relicten, 
allda deponirt am 20. Januar 1327. 
200 fl. 
Diese Depositengelder wurden von Commissions we- 
gen dem neu antretenden Gerichtshalter Buchner 
sogleich übergeben.“ 
Der Gutzherr enthielt sich auch jeder Remonstration 
gegen den dem Landgerichte ertheilten Auftrag, und jeder 
Beschwerde über den Vollzug desselben. 
Als aber Buchner am 15. Oct. 1827 mit Tode 
abging, verwahrte sich von Koch bey der Präsentation 
des neuen Gerichtshalters Escherich in der Vorstellung 
vom 10. Nov. 1827 gegen die Gerichts-oder Actenüber- 
gabe, und die Voerstellung des Beamten durch das Land- 
gericht, so wie auch gegen alle daraus entstehenden Kosten, 
da die Einweisung und Amtsübergabe nur ihm selbst als 
Gutsherrn zustehe. 
Die Kreisregierung glaubte auf diese Protestation 
nicht Rücksicht nehmen zu dürfen, und berichtete über den 
ergriffenen Recurs unter Anderem Folgendes: 
„Es sind übrigens die Amtsverhältnisse von Rohr- 
„bach und Sünzhausen noch immer von der Art, daß
	        
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