Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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im Einzelnen, dessen Bewahrung im Ganzen. Rückblick 
auf das Verflossene und Vorblick auf das Kuͤnftige wal— 
ten hier in dem Innern der Waͤhler. Die Regierung selbst 
bleibr aber der zarten Natur der hier eintretenden Ver- 
hältnisse wegen am wiürdigsten jeder Concurrenz zur Aus- 
wahl fern. Nur vorübergehend will ich an die Einwir- 
kung erinnern, welche auf die dffentliche Meinung statt 
finden muß, je nachdem man unter den zwey vorliegenden 
Wablbestimmungen selbst wählt; Vertrauen entfernt selbst 
die Möglichkeit der Verkennung von Thatsachen, und 
sichert sogar gegen Vermuthungen die Ansicht. 
Unsere Kammer fand drittens allerdings keinen Anstand 
an dem Portefeuille des Präsidenten der neu zu schaffenden 
Behörde, weil sie ihm keine entscheidende Stimme gab, 
wie es die erste Kammer jetzt vor hat. Da ich, wie sich 
schließlich zeigen wird, dies nicht mit ihr will, so stört 
mich auch jetzt noch immer nicht die megliche und wirk- 
liche Coincidenz eines Portefeuille'é und des Staats- 
rathspräsidiums. 
Etwas Neues ist die vierte Bestimmung über das 
Vicepräsidium der Behdrde für Competenz. Ich finde die 
Sorge hiefür sehr zweckmäßig, glaube aber die Ordnung 
der Anciennität hier nicht anwendbar, wenn wir diese 
Idee an unsern vorerwähnten Prüfstein bringen. Unbe- 
f#ngenheit ist das Kleinod aller Richter, aber wo mdg- 
lich der hier vorkommenden doppelt. Um deßwillen ver- 
sehmolz man der unmitrtelbaren ganz abhängigen Bepraths- 
sielle des Monarchen die Delegation des ganz unabhän- 
gigen ersten Gerichtöohofes. Und diese Parität gibt uns 
bier an Handen, daß das Präsidium des k. Oberappel- 
lnionsgerichtes das zu Uebernahme des Vorsitzes in Com- 
Pe.enzconflicten geeignetste sey, sobald das Staatsraths= 
prasidium an der Versehung dieses wichtigen Platzes ge-
	        
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