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hindert ist. Ich unterstuͤtze daher diesen Vorschlag des
a-yr geehrten Redners vor mir.
Soviel endlich die entscheidende Stimme be-
trifft, so geht hier der Beschluß unserer Kammer von
dem reinen Sachverhältniß aus, während die angetra-
gene Abänderung der andern Kammer miu auf Personen
beruht. Sehr weislich machte unsere Kammer bey Glei ch-
heit der Stimmen, die Entscheidung ipso facto für
die Competenz der Justiz gültig, weil Justiz Regel
sevn soll, und Gleichheit der Stimmen Gleichheit der
Gründe vorausfeczt. Aber die entscheidende Stimme des
Staatsrathspräsidenten und seines Vertreters,
des ältesten Staatskathes ohne Specialfünction=
legt geradezue gegen das Urmotio, Bewahrung
allseitiger Unbefangenheit, ein Hauptmement
nün in ein Element der aus zwey Elementen verschmol-
zenen Stelle, und zwar in das nicht der Justiz ver-
wandte.
Ich kann also auch hier so wenig als im Ganzen
den Anträgen der ersten Kammer beytreten und behatte
aus reiner und fester Ueberzeugung bey unserm Be-
schlusse- ·
Der Abgeordnete Kiliani: Herr Graf v. Benzel—
Sternau hat seine Zustimmung versagt, weil er glaubt,
bey allen Collegien werden bey Berathung wichtiger Ge-
genstände die Mi Wctglieder des Gerichtstribunals verstärkt.
Dieses geschieht nie!
Der Abgeordnete Graf ". Benzel= Sternau:
Dergleichen Fälle sind mir selbst bekannt.
Der Abgeordnete Kilianie In Bayern nie; da ist
beständig eine gewisse Zahl bestimmt.
Der Abgeordnete Graf . Benzel-Steknäu uit-
terbrechend: Ich halte es aber dennoch für nothwendig-
denn je größer die Zahl der Richter, desto besser: