Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

Der Abgeordnete Kiliani fortfagrend: Ueberall ist 
eine bestimmte Zahl. Beym Oberappellationsgericht, beym 
Appellarionsgerichte, sowohl in Criminal- als in Civil— 
strafgerichts- und Civilsachen;z uͤber all ist bestimmt, wie 
viele Richter es seyn müssen. Da darf keiner fehlen, abes 
auch keiner mehr sehn, und zwar ohne Ausnahme, es 
betragen die Sachen einen Gulden oder Millionen. 
Es liegt auch darin noch ein Grund, daß wir nicht 
immer so viele Staatoräthe haben, welche ohne Porte- 
feuille und ohne Verwaltung find. Wir könnten die Re- 
gierung in dem Fall bringen, die Staatsräthe blos deßwe- 
gen vermehren zu müssen, um die gehörige Anzahl von Mit- 
##edern bey Entscheidung von Competenzconflicten zu ha- 
ben. Ich glaubé, bey sieben Mitgliedern ist doch Garan= 
fie geung für die allseitige Erwägung des Gegenstandes 
gegeben. 
Zu Litt. b. glaubt iHr. Graf v. Benzel-Sternau, die 
Stabilicät des Cellegiums sey dadurch gefährdet, wenn die 
Mitglieder für die Dauer ihrer Geschäftsführung vom 
Oberappellationsgerichte ernannt werden. 
Ich kann nicht einsehen, wie durch Wiederholung der 
Wahl von Jahr zu Jahr die Stabilität befördert werden 
kann. 2 
Ich kann nicht einsehen, wis das Vertrauen eines 
Collegiums durch dle' Stabilität desselben gemindert würde. 
Man muß voraussetzen, daß in diese Mitglieder das volle 
Vertrauen gesetzt werden könne, um so mehr, weil sie schon 
aus einem Collegid hervorgehen, welches unsers höchsten 
Vertrauens würdig ist. Wenn aus den sechs Candidaten 
vom Konig drey Mitglieder und ein Suppleant gewähle 
werden, so beruht auf jedem das vollsie Vertrauen. 
Herr Graf v. Benzel-Sternau scheint den Frev- 
herrn v. Closen misverstamen und geglaubt zu haben, 
Freyherr v. Closen wolle immer dem Präsidenten des Ober-
	        
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