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Der dritte Nachtheil, den hohe Zölle mit sich brim
gen, ist die Demoralisirung — die Verderbniß.
Mit der höchsten Gründlichkeit hat der Herr Corefe-
rent den Werth dieser Behauptung beurtheilt. Sieses
Argument ist wieder zu allgemein, es paßt auf alle in-
directen Steuern. Wuürde dem Argumente Werth beyge-
legt, so müßten nicht blos alle Zolle, sondern auch alle
indirecten Steuern nachgelassen werden; ja es würde noch
mehr daraus folgen; der Staat müßte sich aller seiner
Forsten entledigen, denn die Jahl der Ferstfrevel steige
auf einen so hohen Grad, daß man wirklich von einer
großen Demoralisirung sprechen kann.
Man legt aber den Werth darauf, daß mit den h#-
heren Zoͤllen auch eine größere Demeralisation eintritt,
und damit will man den Beweis gegen höhere Zölle
liefern.
Ich habe darauf Folgendes zu erwiedern.
Das Zollgesetz v. J. 1810. was es, welches in
dieser Beziehung den Grund zu großer Demoralisation
legte. Die Ursache lag darin, weil man bald einsah,
es konne bey diesem Gesetze der Schleichhandel ungestraft
recht wohl getrieben werden, und es bildeten sich unrer
dem Schutze dieses Gesetzes eigentliche Assecuranzgesell-
schaften für den Schleichhandel.
Nicht die Jollsätze waren es, welche die Demo ali-
sation herbeyführten, sondern die großen Lücken und Män-
gel in der Gesetzgebung.
Aus allen dem geht hervor, daß mit den gemach en
Einwendungen gegen das vorgelegte Zollsysten demselden
kein Abbruch geschieht.
Es fragt sich nun: Ist denn nichk ein anderes Zoll=
Verhandle XIII. Band, 24