Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Der dritte Nachtheil, den hohe Zölle mit sich brim 
gen, ist die Demoralisirung — die Verderbniß. 
Mit der höchsten Gründlichkeit hat der Herr Corefe- 
rent den Werth dieser Behauptung beurtheilt. Sieses 
Argument ist wieder zu allgemein, es paßt auf alle in- 
directen Steuern. Wuürde dem Argumente Werth beyge- 
legt, so müßten nicht blos alle Zolle, sondern auch alle 
indirecten Steuern nachgelassen werden; ja es würde noch 
mehr daraus folgen; der Staat müßte sich aller seiner 
Forsten entledigen, denn die Jahl der Ferstfrevel steige 
auf einen so hohen Grad, daß man wirklich von einer 
großen Demoralisirung sprechen kann. 
Man legt aber den Werth darauf, daß mit den h#- 
heren Zoͤllen auch eine größere Demeralisation eintritt, 
und damit will man den Beweis gegen höhere Zölle 
liefern. 
Ich habe darauf Folgendes zu erwiedern. 
Das Zollgesetz v. J. 1810. was es, welches in 
dieser Beziehung den Grund zu großer Demoralisation 
legte. Die Ursache lag darin, weil man bald einsah, 
es konne bey diesem Gesetze der Schleichhandel ungestraft 
recht wohl getrieben werden, und es bildeten sich unrer 
dem Schutze dieses Gesetzes eigentliche Assecuranzgesell- 
schaften für den Schleichhandel. 
Nicht die Jollsätze waren es, welche die Demo ali- 
sation herbeyführten, sondern die großen Lücken und Män- 
gel in der Gesetzgebung. 
Aus allen dem geht hervor, daß mit den gemach en 
Einwendungen gegen das vorgelegte Zollsysten demselden 
kein Abbruch geschieht. 
Es fragt sich nun: Ist denn nichk ein anderes Zoll= 
Verhandle XIII. Band, 24
	        
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