— 324 —
D Im Ausgang der höchste Zollsatz 3fl.; insbesondere
zeichnet sich dieses System damit aus, daß der Aus—
gang landwirthschaftlicher Erzeugnisse erschwert wurde,
weil man sich davon eine sichere Rente versprechen
konnte.
3) Von jeder Stunde Wegs und jedem Maͤhnstuͤcke
wurde in der Einfuhr und Ausfuhr 5 kr. als Weg-
geld er hoben.
4) Dazu kam ein Transitozoll von jedem Sporcocent=
ner auf jeder Station zu Wasser 0 kr. und zu Land
5 kr.
Dieses System belegte noch immer viele Gewerbs-
bedürfnisse mit dem höchsten Jollsatze, und behandelte sie
wie veredelte Gegenstände; inzwischen wurde doch schon
einige Ausscheidung gemacht und eine bessere Wahl ge-
troffen. Es wurde zugleich mehr Ordnung in das Joll-
wesen gebracht und genauere Vorschriften gegeben. Allein
obschon in den Jahren 1805 und 1800 die Bedvdlke-
rung von Bayern um 7760,475 Seelen zugenommen
und also die Gesammtbevölkerung auf 3,104,707 Seelen
gestiegen war, so befriedigte das System weder in staats-
wirthschaftlicher, noch in finanzieller Hinsicht. Die Kla-
gen über Schmuggelep wurden nicht geringer, und man
sah sich am 10. Dec. 1807. gezwungen eine neue Joll-
und Mauthordnung zu erlassen, um es mit diesen Gefäl-
len zu einem hdhern Ertrag zu bringen. Man behielt das
Zollspstem vom Jahr 1801: im Ganzen bey, und führte
neben demselben noch Handelspatentsteuern ein und zwar
von 6 — 200 fl.
Die Handelsleute in Dörfern ohne Kirche zahlten
in minimo 0 fl., in Dörfern mit Kirchen in minimo 12 fl.,