Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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D Im Ausgang der höchste Zollsatz 3fl.; insbesondere 
zeichnet sich dieses System damit aus, daß der Aus— 
gang landwirthschaftlicher Erzeugnisse erschwert wurde, 
weil man sich davon eine sichere Rente versprechen 
konnte. 
3) Von jeder Stunde Wegs und jedem Maͤhnstuͤcke 
wurde in der Einfuhr und Ausfuhr 5 kr. als Weg- 
geld er hoben. 
4) Dazu kam ein Transitozoll von jedem Sporcocent= 
ner auf jeder Station zu Wasser 0 kr. und zu Land 
5 kr. 
Dieses System belegte noch immer viele Gewerbs- 
bedürfnisse mit dem höchsten Jollsatze, und behandelte sie 
wie veredelte Gegenstände; inzwischen wurde doch schon 
einige Ausscheidung gemacht und eine bessere Wahl ge- 
troffen. Es wurde zugleich mehr Ordnung in das Joll- 
wesen gebracht und genauere Vorschriften gegeben. Allein 
obschon in den Jahren 1805 und 1800 die Bedvdlke- 
rung von Bayern um 7760,475 Seelen zugenommen 
und also die Gesammtbevölkerung auf 3,104,707 Seelen 
gestiegen war, so befriedigte das System weder in staats- 
wirthschaftlicher, noch in finanzieller Hinsicht. Die Kla- 
gen über Schmuggelep wurden nicht geringer, und man 
sah sich am 10. Dec. 1807. gezwungen eine neue Joll- 
und Mauthordnung zu erlassen, um es mit diesen Gefäl- 
len zu einem hdhern Ertrag zu bringen. Man behielt das 
Zollspstem vom Jahr 1801: im Ganzen bey, und führte 
neben demselben noch Handelspatentsteuern ein und zwar 
von 6 — 200 fl. 
Die Handelsleute in Dörfern ohne Kirche zahlten 
in minimo 0 fl., in Dörfern mit Kirchen in minimo 12 fl.,
	        
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